Rechtsfälle der BLLV-Rechtsabteilung - veröffentlicht im Mitgliedermagazin "bayerische schule".
Gesetze und Verordnungen ändern sich. Alle nachfolgenden Artikel waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf dem aktuellen Stand. Mögliche Änderungen seither können aber nicht ausgeschlossen werden. Bitte überprüfen Sie, ob der Text noch dem aktuellen Rechtsstand entspricht, bevor Sie ihn zur Argumentation etc. heranziehen.
Schülerunterlagen verwalten – das war schon immer ein Akt. Zusätzliche Verwirrung gestiftet hat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der Bayerische Datenschutzbeauftragte kritisiert nicht nur das: Die allgemein-abstrakten Regelungen seien auch noch bayernweit uneinheitlich, vieles sei Auslegungsfrage. Ein Überblick.
Wenn Polizeibeamte in die Schule kommen, dann meist für Verkehrserziehung oder Aufklärung im Rahmen der Prävention. Doch manchmal ist der Anlass eine Straftat oder ein Verdacht darauf. Wann sollte man nicht nur die Schulpsychologin rufen, sondern die 110? Kommen polizeiliche Vernehmungen von Schüler/innen in der Schule in Betracht?
Was man als Lehrkraft nicht alles zu hören kriegt: Eine Schülerin hat Panik, schwanger geworden zu sein, eine andere prahlt mit ihrer Drogenparty neulich, und einer berichtet von Schulkameraden, die einen Betonklotz aufs ICE-Gleis legen wollen. Und immer bitten sie um Verschwiegenheit. Was tun? Gefragt ist pädagogisches Gespür, aber auch: juristisches Wissen.