Rechtsfälle der BLLV-Rechtsabteilung - veröffentlicht im Mitgliedermagazin "bayerische schule".
Gesetze und Verordnungen ändern sich. Alle nachfolgenden Artikel waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf dem aktuellen Stand. Mögliche Änderungen seither können aber nicht ausgeschlossen werden. Bitte überprüfen Sie, ob der Text noch dem aktuellen Rechtsstand entspricht, bevor Sie ihn zur Argumentation etc. heranziehen.
Was man als Lehrkraft nicht alles zu hören kriegt: Eine Schülerin hat Panik, schwanger geworden zu sein, eine andere prahlt mit ihrer Drogenparty neulich, und einer berichtet von Schulkameraden, die einen Betonklotz aufs ICE-Gleis legen wollen. Und immer bitten sie um Verschwiegenheit. Was tun? Gefragt ist pädagogisches Gespür, aber auch: juristisches Wissen.
Die psychische Belastung im Lehrerberuf wächst. Die Folge: Immer mehr Kolleginnen und Kollegen entscheiden sich – auf eigene Kosten – für Teilzeit, den Antragsruhestand oder Altersteilzeit. Schlimmstenfalls erkranken sie und müssen frühzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Um dies zu verhindern, ist 2009 auch für Schulen das „Betriebliche Eingliederungsmanagement“ eingeführt worden.
Im Paragrafenwald kommt es manchmal zu einer unverhofften Begegnung. Man nennt das auch: Selbstreflexion. Eine Lehrerin zog es vor, massive Kritik an ihrem Unterrichtsstil für böswillig zu erklären und vor Gericht zu ziehen.