Rechtsfälle der BLLV-Rechtsabteilung - veröffentlicht im Mitgliedermagazin "bayerische schule".
Gesetze und Verordnungen ändern sich. Alle nachfolgenden Artikel waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf dem aktuellen Stand. Mögliche Änderungen seither können aber nicht ausgeschlossen werden. Bitte überprüfen Sie, ob der Text noch dem aktuellen Rechtsstand entspricht, bevor Sie ihn zur Argumentation etc. heranziehen.
Eine Lehrerin weigert sich Schülerakten in einem „von oben verfügten“ Farbcode anzulegen. Der Schulleiter erteilt eine dienstliche Weisung, die Lehrerin bleibt bei ihrer Weigerung. Vor Gericht beruft sich der Dienstherr auf die Loyalitätspflicht. Über die sonderbare Auslegung eines sinnvollen Rechtsinstruments.
Viele Lehrkräfte wären gerne mutig. Zu kritisieren hätten sie genug. Aber wer weiß, was man sich da einhandelt? Hat man nicht schon oft gehört von Disziplinarverfahren wegen öffentlicher Meinungsäußerung? Vier Konfliktfälle zeigen exemplarisch, was geht, was nicht geht – und unter welchen Voraussetzungen der Dienstherr nichts zu melden hat.