Rechtsfälle

Rechtsfälle der BLLV-Rechtsabteilung - veröffentlicht im Mitgliedermagazin "bayerische schule"

Courage zeigen

Dürfen Lehrkräfte öffentlich Schule kritisieren?

Viele Lehrkräfte wären gerne mutig. Zu kritisieren hätten sie genug. Aber wer weiß, was man sich da einhandelt? Hat man nicht schon oft gehört von Disziplinarverfahren wegen öffentlicher Meinungsäußerung? Vier Konfliktfälle zeigen exemplarisch, was geht, was nicht geht – und unter welchen Voraussetzungen der Dienstherr nichts zu melden hat.
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Gastkommentar im Münchner Merkur - 20.09.2016

Nicht die Kinder sind belastend, sondern deren Eltern

Das bayerische Schulsystem selektiert in Gewinner und Verlierer. Eltern wehren sich dagegen und setzen Lehrkräfte unter Druck - oft mit Hilfe des Anwalts. Die BLLV-Rechtsabteilung hat deswegen alle Hände voll zu tun. Deren verbandspolitischer Leiter Hans-Peter Etter prangert das System in einem Gastkommentar für den Münchner Merkur an, den wir hier veröffentlichen.
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Strafantrag kann auch der Dienstvorgesetzte stellen

Dienstherr muss Lehrkräfte vor Übergriffen schützen

Wenn Lehrkräfte Opfer von verbalen oder gar körperlichen Übergriffen von Eltern werden, müsste eigentlich der Dienstherr das Delikt anzeigen, tut es aber oft nicht. Betroffen können aber den Schutz durch Vorgesetzte und den Dienstherrn einfordern.
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