Leitfäden zu wichtigen Rechtsfragen

Was muss ich beachten und wo bekomme ich Beratung

Die Tätigkeit von Lehrkräften wird von sehr unterschiedlichen Rechtsgebieten geregelt. Um Ihnen rasch und unkompliziert Orientierung und Absicherung zu den Bereichen zu geben, die für Sie gerade Fragen aufwerfen, bieten wir Ihnen unsere Leitfäden an. Hier können Sie sich darüber informieren, welches zu bestimmten Rechtsfragen die wichtigsten Aspekte sind, die Sie kennen und beachten sollten. Und, falls Sie weitere Beratung oder Unterstützung brauchen, erfahren Sie hier auch gleich, wer im gegebenen Fall Ihre Ansprechpartner sind.



LEITFADEN Vertragspartner BLLV Plus

Abschluss von Verträgen in der Schule

Im Schulalltag kommt es immer wieder vor, dass Lehrkräfte Unterrichtsmaterial bestellen, Eintrittskarten reservieren oder eine Klassenfahrt buchen. Wie können Sie vermeiden, dass Sie bei etwaigen Mängeln oder Problemen persönlich haften?
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LEITFADEN Schülerfotos BLLV Plus

Erstellen und Verwenden von Schülerfotos

Digitale Schnappschüsse sind bei Schulveranstaltungen schnell gemacht, leicht vervielfältigt und mühelos veröffentlicht. Da es sich bei Schülerfotos um personenbezogene Daten handelt, sollten Lehrkräfte die entsprechenden Rechtsvorschriften kennen.
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LEITFADEN Elternbrief BLLV Plus

Elternbrief bei mehrtätigen Klassenfahrten

Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule beinhaltet auch außerunterrichtliche Aktivitäten. Hierzu zählen Fahrten und Schullandheimaufenthalte. Insbesondere bei mehrtägigen Fahrten ist die sorgfältige Planung eine wichtige Voraussetzung.
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LEITFADEN Schulsponsoring BLLV Plus

Sponsoring und Werbung in der Schule

Seit Werbung in bestimmten Bereichen der Schule erlaubt ist, stellt sich die Frage, was zulässig ist. Für das oft knappe Budget der Schulen bieten Sponsoren ihre Zuschüsse, die Schüler/innen dürfen aber nicht das Ziel von Werbebotschaften werden.
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LEITFADEN Aussagegenehmigung BLLV Plus

Verschwiegenheitspflicht und Aussagegenehmigung

Verbeamtete und auch angestellte Lehrkräfte sind dazu verpflichtet, über dienstliche Angelegenheiten zu schweigen, auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses. Wie weit genau reicht die Amtsverschwiegenheit im Schulalltag?
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