Geregelt ist diese im § 36 Absatz 2 BeamtStG; laut Duden ist die Bedeutung: Einwand, Entgegnung, Gegenstimme. Dieser § regelt die wichtigen Fragen der Verantwortung der Beamten für ihre dienstlichen Handlungen sowie den Einfluss dienstlicher Anordnungen auf die persönliche Verantwortlichkeit.
Die Remonstration gibt Vorgesetzten die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit einer…