Foto von Tim Mossholder auf Unsplash
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Stellungnahme des Referats Gleichberechtigt! im BLLV zum Vierten Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im Freistaat Bayern Startseite
Menschenrechte

Gleichstellung ist Fortschritt für alle – Warum der Gleichstellungsbericht bleiben muss

Im Rahmen des Vierten Modernisierungsgesetzes plant die Bayerische Staatsregierung, verschiedene Berichtspflichten zu streichen – darunter auch den Gleichstellungsbericht, der laut novelliertem Gleichstellungsgesetz (in Kraft seit Juli 2025) alle fünf Jahre zu erstellen ist.

Mit großer Sorge beobachten das Referat Gleichberechtigt! und der BLLV die Bestrebungen im Rahmen des Vierten Modernisierungsgesetzes, die im neuen Gleichstellungsgesetz vorgesehene Berichtspflicht erneut zur Disposition zu stellen. Gerade erst wurde das Gesetz novelliert und mit breiter parlamentarischer Zustimmung beschlossen – nur wenige Wochen später droht bereits die Aushöhlung eines zentralen Instruments: der regelmäßige Gleichstellungsbericht, künftig geregelt in Artikel 22 des neuen Gesetzes.

Dies ist mehr als ein rein formaler Schritt – es ist ein fatales Signal.

In einer Zeit, in der Frauenthemen gesellschaftlich wie politisch unter Druck geraten und ein starker Rückschritt in gleichstellungspolitischen Fragen droht, ist es unverständlich, ausgerechnet hier Kürzungen oder vermeintliche Entlastungen vorzunehmen. Der Gleichstellungsbericht erscheint alle fünf Jahre – in dieser Frequenz stellt er eine tragfähige, administrativ leistbare, aber inhaltlich äußerst wirksame Grundlage für faktenbasierte Gleichstellungspolitik dar.

Für uns als BLLV, der fast 70.000 Mitglieder im Bildungsbereich in Bayern vertritt – darunter eine sehr große Zahl weiblicher Fachkräfte – ist die Gleichstellung im öffentlichen Dienst nicht nur ein rechtliches Gebot, sondern auch eine Frage der Bildungsgerechtigkeit, Vorbildfunktion und Zukunftsfähigkeit unserer Schulen. Gerade für den Bildungsbereich sind dokumentierte Entwicklungen, valide Daten und strukturelle Analysen essenziell. Pädagoginnen und Pädagogen tragen Verantwortung für die Wertevermittlung an nachfolgende Generationen. Sie brauchen eine Arbeitswelt, in der Gleichstellung gelebt und nachweisbar gefördert wird.

Der Gleichstellungsbericht ist dabei ein zentrales Instrument:

  • Er schafft Transparenz über den Stand der Gleichstellung im öffentlichen Dienst.
  • Er zeigt strukturelle Benachteiligungen auf, etwa bei Frauen in Führungspositionen oder in Teilzeitstrukturen.
  • Er liefert faktenbasierte Grundlagen für politische, gesetzgeberische und organisatorische Maßnahmen.

Modernisierung und Entbürokratisierung dürfen nicht auf Kosten demokratischer Kontroll- und Gestaltungsinstrumente erfolgen. Gerade bei Themen, bei denen die Entwicklung fragil ist, und Rückschritte nicht nur theoretisch, sondern faktisch zu beobachten sind, ist Kontinuität in der Überprüfung staatlichen Handelns unabdingbar.

Bereits Barbara Stamm, damalige Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, setzte mit der Einführung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes im Jahr 1996 ein wichtiges Zeichen für eine verantwortungsvolle und strukturierte Gleichstellungspolitik im öffentlichen Dienst. Die Einführung der regelmäßigen Berichtspflicht war von Beginn an als Instrument der Transparenz und Steuerung gedacht. An diese Grundidee – unabhängig von parteipolitischer Zugehörigkeit – sollte auch heute weiterhin angeknüpft werden.

Der BLLV fordert daher mit Nachdruck:

Die im neuen Gleichstellungsgesetz verankerte Berichtspflicht muss erhalten bleiben und ohne Einschränkung umgesetzt werden. Sie ist kein bürokratisches Relikt, sondern ein Ausdruck der Verantwortung des Staates für die Gleichstellung seiner Beschäftigten – und damit auch ein Maßstab für seine Vorbildfunktion gegenüber der Gesellschaft insgesamt.

Gleichstellung braucht Daten, braucht Sichtbarkeit – und braucht politische Ernsthaftigkeit.



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