Seit den Pfingstferien wird das Förderprogramm „gemeinsam.Brücken.bauen“ umgesetzt, das sogenannte Brückenangebote für externes Personal anbietet. Abgesehen von den organisatorischen Herausforderungen für die Schulen vor Ort bedeutet dieses Programm eine enorme zusätzliche Arbeit für die Verwaltungsangestellten an den bayerischen Schulämtern. Für jede sogenannte „Brückenlehrkraft“ müssen rund 40 Seiten Vertragsunterlagen, plus Anlagen und zusätzlich geforderte Unterlagen bearbeitet werden.
In einem Brief an den Kultusminister Michael Piazolo schilderten Monika Engelhardt (Leiterin der Landesfachgruppe Verwaltungsangestellte), Werner Grabl (Leiter der Landesfachgruppe Schulverwaltung) und Stefan Pielmeier (1. Vorsitzender Schulräteverband Niederbayern) die starke Arbeitsbelastung. „Wir bitten deshalb höflichst um Prüfung, ob eine Aufstockung der Verwaltungsstunden an Schulämtern möglich wäre“, heißt es in dem Schreiben. „Diese Aufstockung wäre ebenso an den Bezirksregierungen sehr wünschenswert, da dort eine Vielzahl an neuen Arbeitsverträgen jetzt zu erstellen sind.“
Die Forderung hatte Erfolg. Kultusminister Michael Piazolo teilte in einem Antwortschreiben am 3. September 2021 mit, dass auch er im Bereich der Schulverwaltung einen nicht unerheblichen Mehraufwand sehe. Deshalb würden den Regierungen als personalverwaltende Stellen zur verwaltungsmäßigen Umsetzung des Förderprogramms „gemeinsam.Brücken.bauen“ zusätzliche Personalmittel in Höhe von insgesamt 2.037.000 Euro für den Zeitraum vom 1.9.2021 bis 31.12.2023 in Aussicht gestellt und diesen bereits anteilig für das Haushaltsjahr 2021 zugewiesen.
In dem Schreiben des Kultusministers heißt es zudem: „Hierbei wurden die Regierungen darauf hingewiesen, dass bei Einbindung der Staatlichen Schulämter für vorbereitende und unterstützende Teilaufgaben im Zusammenhang mit der Abwicklung der bei den Regierungen anfallenden Aufgaben der Personalverwaltung ein entsprechender Teil der zugewiesenen bzw. in Aussicht gestellten Mittel auch für eine Unterstützung der Verwaltungskräfte an den Staatlichen Schulämtern verwendet werden kann (z. B. für befristete Teilzeiterhöhungen dort vorhandener Verwaltungskräfte). Ob und ggf. in welchem Umfang hiervon Gebrauch gemacht wird, entscheiden die Regierungen in eigener Zuständigkeit.“