Dienst- und arbeitsrechtliche Maßnahmen in Corona-Zeiten Startseite klein
Arbeitsschutz Hygieneregeln

Schmaler Grat zwischen "gut geregelt" und Regel-Dschungel

Das Finanzministerium fasst jetzt alle dienst- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zusammen. In ihrem Umfang könnten sie an den Schulen zu Überforderung führen.

In einem knapp dreißig Seiten langen Schreiben fasst das Finanzministerium nun alle dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zusammen. Es ist ein Versuch, alles zu regeln in Zeiten, in denen viele dienstrechtliche Selbstverständlichkeiten einfach nicht mehr selbstverständlich sind.

Zwar handelt es sich um eine umfangreiche Zusammenstellung von Regelungen, die notwendig und in der Praxis dringend erforderlich sind: etwa beginnend beim Verhalten in Quarantäne über Reisevorgaben bis hin zu beamtenrechtlichen Ernennungen. Allerdings werden viele Regelungen in ihrem Umfang für die Handelnden vor Ort leider auch immer unüberschaubarer.

UPDATE vom 8.10.2020: Der Rahmenhygieneplan wurde überarbeitet (s. unten zum Download: "Kurzfassung" und "Übersicht Änderungen"). Es gibt u.a. neue Regelungen und Präzisierungen zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung: Jetzt gilt auch die Pflicht zum Tragen der MNB für Lehrkräfte im Lehrerzimmer. Außerdem sind Präzisierungen zu Attesten, Scheinattesten und zum Umgang mit Maskenverweigerern dargestellt.
Insgesamt stellt dies der Versuch dar, alle Regelungen zu vereinen -  für die Verantwortlichen vor Ort ist das inzwischen nicht mehr wirklich leistbar und umsetzbar. Die verantwortlichen Schulleitungen, die schon jetzt unter den bisherigen, nicht mehr zu bewältigenden Belastungen leiden, brauchen dringend Unterstützung und Entlastung!

>> Autor: Hans Rottbauer, Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung im BLLV

 



Mehr zum Thema

Themen:
Corona