Auch in diesem Jahr erfolgen zum 1. November wieder die funktionslosen Beförderungen für die Lehrkräfte, Fach- und Förderlehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen. Obwohl keine neuen Stellen im Haushalt vorgesehen wurden und lediglich Stellen besetzt werden konnten, die durch Ruhestandsversetzungen oder Weiterbeförderungen frei geworden sind, können auch in diesem Jahr mehr als 2100 Kolleginnen und Kollegen in ein funktionsloses Beförderungsamt befördert werden.
Hervorragende Leistung muss honoriert werden
Die Zahl der diesjährigen Beförderungen ist ein Erfolg der Politik des BLLV, der immer wieder darauf hinweist, dass gerade diese Beförderungen ein unverzichtbares Motivations- und Leistungselement für die Lehrkräfte darstellen. Gerade deshalb muss es auch nach der Umstellung der Eingangsbesoldung auf A 13 unbedingt weiterhin mindestens ein solches funktionsloses Beförderungsamt für die Grund- und Mittelschullehrerinnen und -lehrer geben. Nur so kann eine Perspektive auf Beförderung geboten werden und hervorragende Leistung entsprechend honoriert.