Nicht alle können mit ein bisschen Begleitung Lehrerin oder Lehrer werden. Eine pädagogische Ausbildung ist richtig und wichtig und die erhalten Lehrkräfte eben in einem Referendariat, weshalb wir es begrüßen, wenn dies auch für den Quereinstieg gilt.
Unterschiedliche Wege für den Quereinstieg
Den entsprechenden Weg gibt es auch im Bereich der Mittelschule, wo wir auch schon lange den größten Lehrkräftemangel verzeichnen. Hier ist es die “Sondermaßnahme 6”, die die Kriterien festlegt. Quereinsteiger:innen können hier mit der Ableistung eines Referendariats die volle Lehramtsbefähigung für die Mittelschule erwerben. Daneben gibt es das Entfristungsprogramm für bisher befristet angestellte Aushilfskräfte an der Mittelschule, die damit Lehrerin oder Lehrer werden können und durch ein anschließendes Traineeprogramm ebenfalls die volle Lehrbefähigung für die Mittelschule erwerben. Diesen Weg kann man quasi nebenher zur eigentlichen Lehrtätigkeit und man erhält ein volles Angestelltengehalt während dieser Maßnahme. Allerdings halten wir diese Art der Ausbildung für nicht optimal, da es eine Schnellausbildung und eine pädagogische “Schmalspurausbildung” ist, die lediglich durch den dramatischen Lehrermangel zu rechtfertigen ist. Ansonsten ist das eine Maßnahme, die den Wert einer echten pädagogischen Ausbildung eigentlich torpediert, den Absolventen viel zu wenig Hilfe für den späteren Beruf bietet und in der die Bewerberinnen und Bewerber mit der Rechtfertigung durch den Lehrermangel sehenden Auges auf sich selbst gestellt in das kalte Wasser geworfen werden. Dies soll keine Kritik an denen sein, die diese Ausbildung absolvieren, sondern am Dienstherrn, der hier seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten einfach nicht gerecht wird.
Wir brauchen eine pädagogische Ausbildung
Die Sondermaßnahme 6 dagegen ist aus unserer Sicht durchaus vertretbar, da durch das volle Referendariat eine sehr umfassende pädagogische Ausbildung sichergestellt ist und vor allem auch eine sinnvolle und umfassende Betreuung der Kandidat:innen sicher gestellt wird. Was tatsächlich ein Problem ist, ist die Besoldung. Während der beiden Jahre des Referendariats erhalten diese zukünftigen Kolleginnen und Kollegen ein Referendarsgehalt. Da es sich bei den Absolventen der Maßnahme in der Regel um lebensältere Menschen handelt, die davor schon in einem gut bezahlten Job waren (es sind ja mindestens Diplom- oder Masterstudiumsabsoventen) ist das natürlich oft ein Problem. Hier besser zu bezahlen, wäre sicherlich ein guter Anreiz. Wenn, dann aber für alle Referendarinnen und Referendare. Es darf nicht sein, dass Kolleginnen und Kollegen in der “regulären” Ausbildung die Verlierer sind, weil sie trotz ihrer Qualifikation dann weniger verdienen würden als die Kolleginnen und Kollegen im Quereinstieg.
Auch in Bayern spielt der Quereinstieg eine wichtige Rolle
Was man aber immer sagen muss, ist, dass die Absolventinnen und Absolventen der Sondermaßnahme 6 für die Mittelschule in den letzten Jahren einen ziemlich erheblichen Teil (mehr als ein Drittel) der Neueinstellungen nach dem Referendariat ausgemacht haben. Wir sind also auf diese Kolleginnen und Kollegen angewiesen und Gott sei Dank erkennen diese offensichtlich auch, dass ein Referendariat besser ist als irgendeine Schmalspurausbildung.
Insgesamt muss man sagen, dass es Ziel sein muss, dass wir nicht auf Quer- und Seiteneinsteiger:innen angewiesen sind, sondern genügend grundständig ausgebildete Lehrkräfte ausgebildet werden. Dazu müssen nicht nur die Bedingungen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Sondermaßnahme verbessert werden, sondern grundsätzlich die Ausbildung (siehe Lehrkräftebildungskonzept) und die Bezahlung während des Referendariats für alle.