Infos zum Dienstrecht

Dienstrecht und Besoldung umfasst viele Einzelaspekte, die zum Teil für alle Beamte und / oder Arbeitnehmer gelten, zu einem Teil aber auch nur für Lehrerinnen und Lehrer. Es handelt sich unter anderem um Themen wie Arbeitszeit, Besoldung, Beförderung, Beihilfe, Reisekosten, Erziehungsgeld und Elternzeit, Versorgung, Teilzeit, Beförderung. Unsere Experten informieren und beraten unsere Mitglieder zu allen Fragen des Dienstrechts.

News zum Dienstrecht

Besoldung

Höhere Ballungsraumzulage für Beamte

Beamte im Großraum München sollen im Laufe des nächsten Jahres mehr Geld bekommen. Die Staatsregierung hat jetzt beschlossen, die Ballungsraumzulage um 50 Prozent anzuheben. Jetzt muss noch der Landtag zustimmen.
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Fehlzeit

Wenn Beamte unerlaubt fehlen

Bestand zwischen dem Dienstherrn und einem beamteten Lehrer Streit über dessen Dienstfähigkeit und bleibt der Lehrer trotz amtsärztlicher Bestätigung seiner Dienstfähigkeit dem Dienst weiterhin fern, obliegt es dem Lehrer – auch nach Beginn der Schulferien – dem Dienstherrn anzuzeigen, dass und ab wann er sich wieder für dienstfähig ansieht..
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Versetzungen

Ab in den Süden!

Jedes Jahr werden unzählige Lehrerinnen und Lehrer nach Oberbayern versetzt, Wenn eine entsprechende Anweisung der Bezirksregierung kommt, ist das für manch angehende Lehrkraft der Weltuntergang. Warum Lehrkräfte weiterhin in den Süden ziehen müssen.
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Ruhegehalt

Geschäftemacherei mit Pensionsberechnungen

Für die Berechnung von Pensionen ist in der Regel der jeweilige Dienstherr bzw. für Renten die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) zuständig. In einigen Bundesländern wurden Lehrkräfte darüber hinaus von einem kommerziellen Anbieter mit dem Angebot zur Berechnung ihres Anspruchs kontaktiert. Der BLLV bietet seinen Mitgliedern einen kostenfreien Besoldungsrechner.
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Ergebnis der Einkommensrunde für Beschäftigte der Länder

Staatsregierung will Tarifergebnis 1:1 auf Beamte und Versorgungsempfänger übertragen

Bayerns Finanzminister Markus Söder will das Tarifergebnis 1:1 auf die Beamten und Versorgungsempfänger in Bayern übertragen. Das teilte er nach der Einigung am Freitag mit. Für aktive Beamte sieht die Staatsregierung zusätzlich zur linearen Erhöhung eine Einmalzahlung („Bayern-Bonus“) in Höhe von 500 Euro vor.
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Rund ums Dienstrecht