Inklusion und das bayerische Schulsystem

Das Übereinkommen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2006 wurde von Deutschland im Jahr 2007 unterzeichnet. Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland verbindlich. Damit hat sich Deutschland verpflichtet, die in der Konvention geforderte „volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern.“ Die Bundesrepublik ist damit angehalten, umfangreiche Maßnahmen zur Umsetzung dieser Konvention einzuleiten.

Denn Inklusion braucht Zeit. Zeit, damit Wertschätzung und Anerkennung in den Einrichtungen und in den Gruppen reifen können. Zeit, damit eine nachhaltige Beziehung zwischen den Kindern und ihren Pädagogen entstehen kann. Die aktuell zur Verfügung gestellten Ressourcen (Zeit, Personal, Sachaufwand) reichen aber nicht hin, ein allgemein verbindliches Konzept für alle Schulen umzusetzen. Der BLLV setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass sich dies ändert.

News zum Thema

Pressemitteilung zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung 2015

Inklusion - es fehlt an Personal, Zeit und Geld

Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung fordert BLLV-Präsidentin mehr Unterstützung.
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BLLV-Stellungnahme vom 14.10.2013

Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Sonderschulen (ZALS)

Der BLLV begrüßt, dass auch in der Lehrerbildung der Kompetenzbegriff aufgenommen und die jeweilige sonderpädagogische Fachrichtung besonders berücksichtigt wird. Zudem ist es zentral, dass das neue Aufgabenfeld „Inklusion“ in der Ausbildung eine wesentliche Rolle spielen wird. Weiterhin ist positiv, dass es den sehr veralteten Begriff „Lehramt für Sonderschulen“ nicht mehr gibt. Zudem begrüßt der BLLV, dass dezidierte Einzelheiten der Ausbildung herausgenommen wurden und die Seminarleiter/innen...
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Petition an Landtagspräsidentin Barbara Stamm am 22.4.2013

Die Schule für Kranke in Bayern

Der BLLV fordert eine Überprüfung der personellen, materiellen und rechtlichen Rahmenbedingungen an der Schule für Kranke. Sich daraus ergebende Probleme müssen in Kooperation mit den Beschäftigten gelöst werden. Konkret fordert der BLLV schon heute für die Schule für Kranke.
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