In den Tarifverhandlungen um den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen hat nun die Bundestarifkommission des dbb beamtenbund und tarifunion dem Schlichterspruch in einer vierten Verhandlungsrunde zugestimmt.
Die zentralen Ergebnisse sind eine Entgelterhöhung um 3% ab 01. April 2025 mit einer Mindesthöhe von 110 Euro, eine weitere Erhöhung ab dem 01.Mai 2026 um 2,8% und dies bei einer Laufzeit von 27 Monaten.
Zusätzlich gibt es eine ganze Reihe von zusätzlichen Vereinbarungen, zum Beispiel zu Langzeitarbeitszeitkonten, die im Rahmen von Dienst- oder Betriebsvereinbarungen möglich gemacht werden, einem zusätzlichen freien Tag oder auch eine Erhöhung der Jahressonderzahlung, die ebenfalls in freie Tage umgewandelt werden kann.
Neue Qualität der Auseinandersetzung
Die Einigung betrifft alle Tarifbeschäftigten des Bundes und der Kommunen. Eine systemgerechte und inhaltsgleiche Übernahme des Ergebnisses auf den Beamtenbereich ist noch nicht vereinbart. Der Verhandlungsführer des dbb beamtenbund und tarifunion, Volker Geyer, stellt aber hierzu unmissverständlich fest, dass die Verhandlungen für den dbb erst abgeschlossen seien, wenn diese Übertragung feststeht.
In einer ersten Betrachtung des Ergebnisses ist festzustellen, dass, wie immer bei Tarifergebnissen, natürlich die Ergebnisse besser sein könnten. Es ist aber auch klar und ehrlich zu sagen, dass gerade diese Verhandlungen extrem schwierig waren und die weitgehende Verweigerungshaltung der Arbeitgeberseite eine neue Qualität der Auseinandersetzung im Rahmen von Tarifverhandlungen darstellt. Auch bei Betrachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage und von vergleichbaren Tarifabschlüssen aus anderen Bereichen in letzter Zeit kann man festhalten, dass das Ergebnis gut mithalten kann.
Neue flexible Elemente der Arbeitssouveränität
Von Bedeutung sind neben den Entgelterhöhungen besonders die Bestandteile des Abschlusses, die eine neuartige Flexibilisierung bedeuten. So sind Langzeitarbeitskonten oder auch die Umwandlung von Geld in freie Tage Instrumente, die auch in den demnächst anstehenden Verhandlungen für den Tarifvertrag der Länder (TV-L) wichtig sein werden.
Gerade für die Schulen sind diese flexiblen Elemente der Arbeitszeitsouveränität von großer Bedeutung. Denn sie stehen durch den Lehrermangel unter großem Druck, der sich – wie man im Grund- und Mittelschulbereich deutlich erkennen kann – in besonderer Weise vor allem negativ auf die Belastung der älteren Kolleginnen und Kollegen auswirkt und sich in extrem angestiegenen Zahlen bei Dienstunfähigkeit und begrenzter Dienstfähigkeit zeigt.
Es ist zu hoffen, dass hier nun eine Tür aufgestoßen wurde, die man nicht mehr schließen kann. Für die Verhandlungen um den TV-L, der auch für unsere Lehrkräfte und Verwaltungsangestellte Bedeutung hat, sind mit diesem Ergebnis die Weichen gestellt. Die Verhandlungen um den TvöD zeigen, dass wir uns alle auf harte Auseinandersetzungen rund um den TV-L einstellen müssen.
<< Kommentar von Hans Rottbauer, Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung im BLLV

Kommentar Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst
Startseite Topmeldung
Zustimmung der Bundestarifkommission des BLLV-Dachverbands dbb zum Schlichterspruch
Beide Seiten haben dem Schlichterspruch in den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes zugestimmt. BLLV-Experte Hans Rottbauer sieht das Ergebnis trotz Blockade der Arbeitgeber auf dem Niveau vergleichbarer Abschlüsse mit guten flexiblen Elementen.