Es gibt so viele Bedarfe wie es Kinder gibt. 

Individuelle Förderung - dieser pädagogische Anspruch hat in Bayern Verfassungsrang. Umgesetzt wird er nur ungenügend. Personal, Zeit, Räumlichkeiten - an allem mangelt es. Die Vielfalt der Kinder und Jugendlichen aber ist enorm gewachsen. Da sind die im Stich gelassenen Kindern verwahrloster Eltern ebenso wie die verwöhnten Prinzessinnen und Prinzen, da sind die frühen Überflieger ebenso wie die Spätzünder, da sind förderbedürftige Kinder ebenso wie Flüchtlinge, die nicht deutsch sprechen.

Jedes einzelne hat das Recht auf Bildung. Jedes einzelne muss in seiner Individualität wahrgenommen werden. In seiner Kampagne "Zeit für Bildung" macht der BLLV sie ab sofort sichtbar: Kinder wie den traurigen Sebastian, die hyperaktive Ulla, den Querdenker Jannis ... - elf typischen Bedarfen gibt die Kampagne Gesicht und Name.

Doch die Liste ist damit nicht beendet: Es gibt so viele Bedarfe, wie es Kinder gibt. Für diese Tatsache steht eine Silhouette - das 12. Kind, das namenlose, das beliebige andere.

 

 

 

 

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Auch im Corona-Aus­nahme­­­schuljahr wird am Übertrittszeugnis in seiner bestehenden Form festge­halten. Das findet BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann schlicht „unbegreiflich und unpädagogisch“.
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