Der BLLV im Porträt

Der BLLV ist überparteilich, überkonfessionell und an keine Schulart gebunden. Mit über 68.000 Mitgliedern (Stand Januar 2024) ist er der größte Bildungsverband und die mit Abstand mitgliederstärkste Pädagogenorganisation in Bayern. Seine Überzeugung: Bildung sichert die Grundlage einer demokratischen und menschlichen Gesellschaft. Lehrerinnen und Lehrer sind deshalb eine der wichtigsten Berufsgruppen. Und: Eine nachhaltige Bildung braucht beste Rahmenbedingungen. Der BLLV setzt sich deshalb dafür ein, dass Bildung den Stellenwert bekommt, den sie dringend benötigt.

News

Interview zu Schule in Italien

Große Angst vor Ansteckungsgefahr mit Covid-19

Enge Klassenzimmer und begrenzte digitale Mittel: Die Lehrervertreterin Rossella Benedetti schildert im Interview mit BLLV-Vizepräsident Tomi Neckov, wie sie Schule im vom Coronavirus gebeutelten Italien erlebt.
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BLLV-Vize kämpft für öffentlichen Dienst

Gerd Nitschke stellvertretender BBB-Vorsitzender: „Belohnung statt Notmaßnahmen!“

Der BLLV gratuliert seinem 1. Vizepräsidenten Gerd Nitschke zur Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden im Dachverband BBB. Im Interview verspricht Nitschke, sich dafür einzusetzen, dass „übermenschliche“ Leistung in diesen Zeiten honoriert wird.
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Einkommensrunde 2020

Kommunale Arbeitgeber nicht dialogbereit – Konfrontation statt Wertschätzung!

Systemrelevanz braucht echte Wertschätzung statt nur warmer Worte: Sarah Hesse, Leiterin der Fachgruppe Sozial- und Erziehungsdienst im BLLV, über das Scheitern der Sondierungsgespräche und die nun anstehende Tarifauseinandersetzung.
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BLLV erreicht wichtige Ziele

Deutliche Verbesserungen für Verwaltungsangestellte und Dank vom Kultusminister

Nach langem Einsatz hat der BLLV für Verwaltungsangestellte die Eingruppierung in E5 erreicht, zudem weitere Haushaltsstellen und die Option einer Weiterqualifizierung zur Leitungsassistenz. Minister Piazolo dankt Kolleginnen und Kollegen per Brief.
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Datenschutz bei Todesfällen

Veröffentlichung nur bei vorheriger Einwilligung

Eine Veröffentlichung von Todesfällen in den BLLV-Verbandszeitschriften ist - auch wenn sie in Regionalzeitungen veröffentlicht wurden - aus rechtlichen Gründen nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung möglich.
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