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Gemeinsamer Religionsunterricht: Pragmatische Lösung mit Elternzustimmung

Mit „Temporärem kooperativen Religionsunterricht“ macht das Kultusministerium möglich, was zu Corona-Zeiten sonst bereits Standard war: Gruppenmischung vermeiden. Der BLLV hatte Pragmatismus gefordert. Das Konzept umzusetzen braucht Vorlauf.

Kontakte reduzieren ist das Gebot der Stunde, auch in den bayerischen Schulen. Daher wird weitestgehend vermieden, Klassen zu durchmischen, Gruppen werden möglichst konstant gehalten. Einzige Ausnahme war bis vor kurzem der Religionsunterricht, der nach Konfessionen getrennt stattfinden musste gemäß des Staatskirchenvertrags (Konkordat) von 1924.

Nun hat das Kultusministerium unter dem Begriff „temporär kooperativer Religionsunterricht“ die Möglichkeit eingeräumt – und mit Blick auf den Infektionsschutz auch empfohlen – Schüler einer Klasse unabhängig von Glaube, Konfession und Weltanschauung gemeinsam zu unterrichten. Die Religionslehrkräfte wechseln sich dabei wochenweise ab. Optional können sich auch Ethiklehrkräfte an Inhalt und Rotation beteiligen. Zudem können die Schülerinnen und Schüler jeweils anderer Konfession oder Weltanschauung für die Zeit, in denen nicht ihre Lehrkraft die Klasse unterrichtet, auch Stillarbeit leisten, dann ist die gerade anwesende Lehrkraft formal lediglich als Aufsichtsperson tätig. Welches Modell genau angewendet wird, entscheidet jede Schule für sich.

Unterstützung für Kinder und Jugendliche bei maximalem Gesundheitsschutz für alle!

Aus Sicht des BLLV ist Religionsunterricht für Schülerinnen und Schüler in Zeiten der Krise besonders wichtig, weil er Sorgen und Nöte aufzufangen hilft, Hoffnung und Wertschätzung vermittelt und im Sinne der Wertevermittlung auch einen Kontrapunkt zu Verschwörungserzählungen setzen kann. Der gewohnte Klassenverbund bietet dafür einen günstigen Rahmen.

Darüber hinaus muss Gesundheitsschutz an den Schulen angesichts steigender Infektionszahlen derzeit höchste Priorität haben, weswegen eine Ausnahme vom Prinzip stabiler Gruppen für den konfessionell getrennten Religionsunterricht kritisch zu sehen ist. Daher hatte der BLLV das Gespräch sowohl mit Staatsregierung, Kultusministerium und Kirchenvertretern gesucht und für eine pragmatische Lösung geworben. Diese wurde von der Staatsregierung zeitlich auf die Dauer der Auflagen zum Gesundheitsschutz begrenzt.

Alle Beteiligten mitzunehmen fordert hohen Einsatz

Von Lehrkräften und Schulleitungen vor Ort fordert diese Lösung Mehraufwand und Flexibilität: Neben der Entscheidung, welches Modell sinnvoll ist, muss nämlich zwingend die Zustimmung aller Eltern eingeholt werden, idealerweise sollten dabei auch lokale Kirchenvertreter ins Boot geholt werden. Andrea Zran, Grundschulleiterin in Haar und Schulleitersprecherin des BLLV Kreisverbands München Land, spricht gegenüber dem Münchner Merkur von „organisatorischem Vorlauf“ auch im Hinblick auf die Abstimmung, welche Inhalte in der neuen Form des Religionsunterrichts angeboten werden können.

Wie der BLLV mehrfach betont hat, sind die Schulleitungen ohnehin enorm damit belastet, unter Pandemiebedingungen Unterricht und Schulleben zu organisieren. „Diese Woche setze ich das sicher noch nicht um“, muss Andrea Zran daher einräumen.
 



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