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BLLV-Umfrage unter Förderlehrern bescheinigt Missstand Startseite klein

Nach Notmaßnahmen umso mehr: Förderlehrer jetzt Ersatzlehrer

Aus der Idee geboren, Chancengleichheit unter Schulkindern herzustellen, rutschen Förderlehrer aufgrund von Lehrermangel immer mehr in die Rolle von Ersatzlehrern. Weder für Förderlehrer noch für Schüler ist das fair.

Förderlehrkräfte werden in hohem Maße als Ersatz für fehlende Klassen- und Fachlehrkräfte an den Grund-, Mittel- und Förderschulen eingesetzt und als Ersatz-Lehrer missbraucht - zu diesem Ergebnis führte eine aktuelle Umfrage der Landesfachgruppe der Förderlehrerinnen und Förderlehrer im BLLV zu Beginn des Schuljahres 2020/21. An der haben über 40% aller bayerischen Förderlehrerinnen und Förderlehrer teilgenommen. Die Aussagekraft der so gewonnenen Daten darf damit sehr hoch und auch als absolut realitätsnah eingestuft werden.

Eigentliche Aufgabe der Förderlehrer: individuelle Förderung von Schulkindern

Durch die steigende Heterogenität im Lern- und Leistungsverhalten der Schüler sind individuelle Förderung und Differenzierung wichtige Elemente eines modernen Unterrichtsmodells.  Dafür wurden und werden Förderlehrerinnen und Förderlehrer seit über 50 Jahren ausgebildet. Sie vermitteln durch ihre Arbeit mit Schülergruppen oder in der Individualbetreuung den Schüler Lernerfolge, die ohne diese besonderen Unterrichtsformen und Lernangebote nicht möglich wären. Förderlehrkräfte leisten so mit ihrem Einsatz an den Grund-, Mittel- und Förderschulen für viele Schüler einen wichtigen Beitrag für Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit. Genau diesen Schülern nimmt das Kultusministerium nun mit dem Einsatz der Förderlehrkräfte als Ersatz-Lehrer im Klassen- und Fachunterricht die Chance auf individuelle Förderung und motivierenden Lernerfolg.

Neue Situation – neue Umfrage

Mit der Erhöhung des Anteils im eigenverantwortlichen Einsatz von 8 auf 10 Stunden im Rahmen der Notmaßnahmen und des fortschreitenden Lehrermangels war zu befürchten, dass sich der Einsatz der Förderlehrerinnen und Förderlehrern im aktuellen Schuljahr gravierend verändern würde, so dass die Landesfachgruppe diese neue Situation mit aktuellen Zahlen belegen und darstellen wollte. Deshalb lag der Focus in der aktuellen Umfrage auf dem eigenverantwortlichen Unterrichtsanteil und den unterrichtlichen Einsatzbedingungen der Förderlehrkräfte.

Der BLLV hat die Situation richtig eingeschätzt

Die Landesfachgruppe Förderlehrer im BLLV hat bereits unmittelbar nach den Veröffentlichungen der Notmaßnahmen am 07.01.2020 zur Milderung des Lehrermangels gegen die geplante „Änderung in der Unterrichtsorganisation bei den Förderlehrkräften“ und die damit verbundene Erhöhung des eigenverantwortlichen Anteils der Unterrichtsverpflichtung von 8 auf 10 Wochenstunden protestiert. Den BLLV-Vertretern war klar, dass eine erneute Umwidmung von Unterrichtsstunden, die für Differenzierung und Individualisierung vorgesehen sind, nur den Zweck erfüllen sollen, die Statistiken aufzubessern und die Lücken in der Lehrerversorgung zu verkleinern.

Praxis des Kultusministeriums ist mehr als fragwürdig

Es ist aber mehr als befremdlich, dass der Dienstherr auf der einen Seite seit vielen Jahren damit argumentiert, dass Förderlehrerinnen und Förderlehrer nicht die notwendigen Voraussetzungen für eine Anerkennung als Lehrer im Sinne des Art. 59 BayEuG aufweisen, diese dann auf der anderen Seite seit Jahrzehnten ohne Skurpel in die Lehrerversorgung einberechnet und sie auch vielerorts wie Lehrer eingesetzt werden. Und das mit einer Besoldung von A9/A10 statt der üblichen Lehrerbesoldung für Lehrer an den GS und MS mit A12-A14! 

Rechtliche Grundlagen werden vom Dienstherren missachtet

Die Ergebnisse der aktuellen BLLV-Umfrage machen auch sehr deutlich, dass sich weder das Kultusministerium noch die Schulaufsicht beim Einsatz der Förderlehrkräfte um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben oder offizieller Verlautbarungen besonders bemühen. Vielmehr wird versucht mit äußerst eigennützigen Interpretationen („Jeder Förderunterricht gehört zu den Aufgaben der Förderlehrkräfte“), widersprüchlichen Aussagen zum Einsatz der Förderlehrkräfte („Benotung durch Förderlehrkräfte: NEIN – Einsatz im benoteten Pflichtunterricht: JA“) oder fragwürdigen Verfahrensvorgaben („Einberechnung in das Lehrerbudget ohne Lehrerstatus“) die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Einsatz der Förderlehrkräfte zu umgehen oder sie aufzuweichen. Das erzeugt bei den Schulleitungen und Förderlehrkräften große Handlungsunsicherheit und erzeugt letztendlich ein hohes Maß an Fehleinsätzen.

Förderlehrerinnen und Förderlehrer werden als Ersatz-Lehrer missbraucht

  • Nach den Einsatzvorgaben des Kultusministeriums müssen die derzeit verfügbaren rd. 1350 Förderlehrerinnen und Förderlehrer offiziell ca. 13500 Lehrerstunden abdecken, ohne dass dafür der notwendige gesetzliche Rahmen vorhanden ist
     
  • tatsächlich liegt der Einsatz von Förderlehrkräften im Lehrerbudget aber wesentlich höher
     
  • Bei fast 38% der Teilnehmer werden nicht alle eigenverantwortlich zu erteilenden Stunden auch so im amtlichen Einsatzplan vermerkt. Eine Unterschlagung von Arbeitsleistung findet so bei keiner anderen Lehrergruppe statt. 
     
  • Es sind ca. 53% der teilnehmenden Förderlehrkräfte im Pflichtunterrichtsfach Förderunterricht in den Jahrgangstufen 1 -6 eingesetzt, der lt. Vorgabe der Schulordnungen und des Kultusministeriums von den Klassenlehrkräften erteilt werden muss.
     
  • Weitere 21% unterrichten eigenverantwortlich benotete Pflichtfächer und weitere 10 % decken Lehrerstunden im Bereich der jahrgangskombinierten Klassen ab.
     
  • 31 % der teilnehmenden Förderlehrkräfte geben an, für Teilungen eigenverantwortlich im Pflichtunterricht eingesetzt zu werden, ohne dass dies als eigenverantwortlicher Unterricht angerechnet wird. 
     
  • Nach den Angaben der Umfrageteilnehmer haben diese im Schuljahr 2019/20 rd. 31000 Vertretungsstunden zusätzlich für fehlenden oder erkrankte Klassen- oder Fachlehrer abgeleistet. Das entspricht ca. 1100 Vollzeit-Lehrkräften in der Mobilen Reserve. Diese Stunden werden aber in keiner amtlichen Statistik des Kultusministeriums so erfasst oder gar veröffentlicht. 
     
  • „Förderlehrerspezifische Stunden“ werden weder in den Stundentafeln der Schulordnungen noch im Lehrerstundenbudget explizit ausgewiesen. es gibt demnach nur Lehrerstunden!
     
  • Ein Ausgleich für diesen einseitigen „Mehrwert“ wird und wurde von Seiten des Dienstherren bisher stets verweigert! Deshalb ist die aktuelle Praxis des Kultusministeriums bzw. der untergeordneten Schulaufsicht aus Sicht des BLLV mit einem vorsätzlichen „Missbrauch der Förderlehrkräfte als Ersatz-Lehrer“ gleichzusetzen und bedarf einer umgehenden Korrektur.

    Die „Fürsorgepflicht“ gilt nicht nur für die Unterrichtsversorgung

    Der Dienstherr hat – neben der Bereitstellung der Unterrichtsversorgung – auch eine Fürsorgepflicht den Förderlehrkräften gegenüber. Diese Fürsorgepflicht muss auch die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine angemessene Würdigung der Leistungen beinhalten. Ausbeutung oder Missbrauch schaffen keine Basis für eine vertrauensvolle Beziehung oder fruchtbare Zusammenarbeit. Das Vertrauen, das durch die geringe Wertschätzung und Verweigerung der Anpassung von Status, Besoldung und Arbeitszeit der Förderlehrkräfte an die Anforderungen und die tatsächliche Leistung der Förderlehrkräfte seitens des Kultusministeriums seit Jahren zerstört wurde, gilt es umgehend wiederzugewinnen, um Motivation und berufliche Freude aufrechtzuerhalten. Den jahrelangen leeren Versprechungen und vagen Andeutungen für Verbesserungen müssen nun endlich Taten folgen.


    Forderungen der Landesfachgruppe Förderlehrerinnen und Förderlehrer im BLLV  Die Fakten, die sich durch die Umfragen der Landesfachgruppe FörderlehrerInnen im BLLV ergeben, und deren Einordnung machen sehr deutlich, dass es längst überfällig ist, den Einsatz und die Leistungen der Förderlehrkräfte in vollem Umfang und mit angemessenen Maßnahmen anzuerkennen: Wer als Lehrerin oder Lehrer arbeiten soll, muss auch als „Lehrer*in“ anerkannt und behandelt werden! Eine bloße Namensangleichung ist keinesfalls ausreichend!

    Autor: Jochen Fischer, Leiter der Fachgruppe Förderlehrer im BLLV

    Das Fact-Sheet zur Umfrage der Förderlehrer zum Nachlesen

    -> Lesen Sie die aktuelle BLLV-Pressemitteilung zur Förderlehrerumfrage

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