Das Thema Zeiterfassung für Lehrkräfte ist derzeit wieder in aller Munde: 2019 schon hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass in allen Mitgliedsstaaten Systeme zur Erfassung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern eingeführt werden müssen. Konkretisiert wurde diese Entscheidung dann noch 2022 durch das Bundesarbeitsgericht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigte nun kürzlich den Anspruch und die Einführung der Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte, berichtete News4teachers in einem Beitrag vom 16. August 2025. Das „Ob“ sei geklärt – es gehe nur noch um das „Wie“.

Chancen und Risiken einer Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte
Ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts legte schon 2022 fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, das die Arbeitszeit registriert. In einer aktuellen Diskussion nimmt das Thema wieder Fahrt auf – was würde das für Lehrkräfte bedeuten?
Kommt auch in Bayern eine Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften?
Seit Beginn beobachtet der BLLV diese Entwicklung sehr wachsam. Gerade die Art und Weise der Umsetzung der Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte bietet zwar durchaus Chancen und Vorteile, doch daneben gibt es auch zahlreiche Risiken.
Die aktuellen Einlassungen des BLLV im Überblick:
Beitrag des BLLV-Vizepräsident Gerd Nitschke vom 19. Oktober 2022
Es ist Realität: Lehrkräfte erledigen einen guten Teil ihrer Arbeit traditionell im heimischen Arbeitszimmer, weil sie zumeist über kein eigenes Büro im Schulgebäude verfügen. Dass Lehrkräfte sehr häufig deutlich mehr arbeiten, als ihrem eigentlichen Soll entspricht, ist weit verbreitet. Einen Ausgleich für ihre Überstunden erhalten viele Lehrkräfte nicht. "Für uns wäre es schon ein großer Schritt, wenn jegliche Mehrarbeit bezahlt werden würde", kommentiert Gerd Nitschke, 1. BLLV-Vizepräsident, den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts.
Noch ist es aber nicht soweit, dass der Beschluss Realität an den Schulen wird. Das Bundesarbeitsministerium gab noch keine Information, wann es einen konkreten gesetzlichen Rahmen für die Arbeitszeiterfassung geben wird. Laut EuGH können sich die Schulen dem allerdings nicht mehr lange entziehen.
Nitschke warnt aber zugleich davor, dass die Erfassung der Arbeitszeit nicht dazu führen darf, die flexible Gestaltung von Arbeitszeit von Lehrkräften einzuschränken: "Für viele Lehrkräfte liegt die Attraktivität des Berufes darin, dass sie ihre Arbeitszeiten frei einteilen können – daran sollte nicht gerüttelt werden." Vielmehr sieht er die Chance, die Arbeit von Lehrkräften damit noch mehr wertzuschätzen und die Attraktivität des Berufs zu erhöhen.
Medienberichte
Arbeitszeit von Lehrkräften: Verbände fordern Zeiterfassung – Kultusministerium zögert
>> Auszug aus dem Sonntagsblatt vom 29. August 2025 (siehe oben):
Einordnung des BLLV zur Arbeitszeiterfassung
Auf Anfrage des Evangelischen Pressediensts (epd) stellt der BLLV-Dienstrechtsexperte Hans Rottbauer klar: Arbeitszeiterfassung allein sei kein Allheilmittel für die Probleme im Schulsystem. Gerade die flexible Einteilung ermögliche vielen Kolleginnen und Kollegen, Beruf und Familie zu vereinbaren, schreibt Rottbauer in einem Kommentar für die kommende Ausgabe des BLLV-Magazins bayerische schule. Eine Präsenzpflicht von 35 Wochenstunden an der Schule, wie sie zum Beispiel für Vollzeitkräfte im Bundesland Bremen gelte, laufe dem zuwider. Zudem wären mehrtägige Klassenfahrten oder Elternabende nicht mehr möglich, weil dabei im Arbeitsschutz festgelegte Ruhezeiten nicht eingehalten werden könnten.
Andererseits zeigten Statistiken zur Dienstunfähigkeit eine deutliche Überlastung von Lehrkräften. In dieser „sehr widersprüchlichen Gemengelage“ plädiere man für ein System der Arbeitszeiterfassung nur auf Basis einer genauen Analyse, so Rottbauer: „Wir brauchen keine populistischen Forderungen, sondern echte Entlastung.“