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Neue Corona-Maßnahmen: Endlich klare Regeln für Wechselunterricht, Notbetreuung wirft Fragen auf

Neue, klare Regeln der Staatsregierung, ab wann im Wechsel von Präsenz und Distanz unterrichtet wird, sowie Test- und Quarantäne-Strategien geben Schulen Sicherheit, sagt BLLV-Präsidentin Fleischmann. Und: Ferien-Notbetreuung praktikabel regeln!

Nach den gestrigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und –Präsidenten hat die Staatsregierung heute verkündet, wie diese in Bayern umgesetzt werden. Dabei wurde im Schulbereich präzisiert und verschärft: Die Vorgabe des Bundes wertet Landkreise mit einem Schwellenwert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern deutschlandweit als „Hotspots“, für die dann ab Jahrgangsstufe 8 Wechselunterricht zwischen Präsenz und Distanz (Hybridmodell) vorgeschlagen wurde. Das hat die Staatsregierung nun für Bayern verbindlich vorgeschrieben, mit der Ausnahme von Abschlussklassen und Förderschulen.

Damit sind die vom BLLV geforderten einheitlichen, transparenten und nachvollziehbaren Kriterien für lokal angepasste Maßnahmen festgelegt worden: „Konsequent, einheitlich und klar zu handeln, das war unser Wunsch“, sagt Präsidentin Simone Fleischmann dem Bayerischen Rundfunk. „Das ist eine regionale Hotspot-Strategie und genau die richtige Ansage.“

Realistische Erwartungen an Distanzunterricht!

Wenn Distanzunterricht mit digitalen Tools nötig werde, sei aber eine realistische Erwartungshaltung bei allen Beteiligten wichtig: „Wir Lehrerinnen und Lehrer leben ja selbst in der digitalen Welt und haben uns seit März fit gemacht. Aber eins ist klar: Es sind nicht alle gleich fit, es gibt nicht überall die beste Ausstattung und nicht alle Schulen sind perfekt für Video- oder Streaming-Unterricht ausgestattet. Daher können wir nicht erwarten, dass Wechselmodelle mit Distanzunterricht so sind wie das, was wir jahrzehntelang trainiert haben: Unterricht mit Kindern gemeinsam in einem Zimmer mit den Lehrerinnen und Lehrern.“

Reihentests für kürzere Quarantäne-Zeiten

Über die Vorschläge des Bundes hinaus hat die bayerische Staatsregierung einen zusätzlichen Schwellenwert bei einer Inzidenz von 300 festgelegt. Bei Überschreitung sollen an Schulen Reihentestungen im Antigen-Schnellverfahren durchgeführt werden. „Wir haben diese Teststrategie genau so gefordert“, begrüßt Simone Fleischmann den Schritt. Er sei wichtig, um so viel Unterricht live wie möglich bei hohem Gesundheitsschutz sicherzustellen. Durch die Schnelltests wurden auch die Quarantänevorschriften angepasst: Statt 14 Tage müssen Klassen bei Verdachtsfällen nur fünf Tage in Quarantäne.

Bei einer Inzidenz über 300 kann zudem das zuständige Gesundheitsamt den Schulbetrieb weiter einschränken. „Dass die Gesundheitsämter vor Ort mit den Schulen für weitere Maßnahmen in Kontakt treten, finden wir richtig“, sagt Simone Fleischmann, fordert aber: „Die Gesundheitsämter vor Ort müssen einheitlich und konsequent entscheiden.“ Insgesamt sei die klare Linie mit Grenzwerten wichtig, denn: „Die Verunsicherungen an den Schulen sind schon groß genug!“, so die BLLV-Präsidentin.

Streitthema Maske: Runter mit den Emotionen!

Die Empfehlung, die der Bund gestern ebenfalls inzidenzabhängig zur Verschärfung der Maskenpflicht ausgesprochen hat, bleibt hinter der bereits geltenden Regelung in Bayern zurück, wo ohnehin generell Maskenpflicht, auch schon für Grundschüler, besteht. „Niemand wünscht sich Unterricht mit Maske“, räumt Simone Fleischmann ein. „Wir würden uns lieber ohne Maske begegnen, das ist eine unnatürliche Situation und eine enorme Herausforderung für Kolleginnen und Kollegen. Wenn die Maske aber dazu beiträgt, dass die Gesundheit der Kinder und Lehrkräfte und somit unserer Gesellschaft besser aufrecht erhalten werden kann, dann begrüßen wir das.“

Fleischmann appelliert besonders beim Thema Maske die Ruhe zu bewahren, denn Lehrkräfte würden sonst zwischen Maskenleugnern und besonders Ängstlichen aufgerieben: „Wir sollten empathisch miteinander umgehen und die Aufregung herunterfahren, weil uns Lehrerinnen und Lehrern die Bude eingerannt wird: Die einen wollen es so, die anderen genau anders“, berichtet die BLLV-Präsidentin. „Wir müssen durchsetzen, was die Ansage ist – und das ist mitunter echt hart!“

Notbetreuung: Erfüllt die Staatsregierung den eigenen Anspruch?

Schon am Tag vor dem gestrigen Treffen zwischen Kanzlerin und Länderchefs hatte Kultusminister Piazolo die Verlängerung der Weihnachtsferien verkündet und damit deren Beschluss vorzeitig umgesetzt, letzter Unterrichtstag ist der 18. Dezember. So soll sichergestellt werden, „dass sich Kinder und Großeltern nicht anstecken“, sagte Ministerpräsident Markus Söder im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung. Für die zwei ausgefallenen Schultag solle es aber eine Notbetreuung geben.

Genau die wirft aber aus Sicht des BLLV Fragen auf: „Wie werden die Kinder in Gruppen gemischt? Wie groß sind die Gruppen? Wie groß ist der Bedarf? Da haben wir noch viele Fragezeichen“, stellt Simone Fleischmann klar. Die genaue Umsetzung soll in den nächsten Tagen bekannt gegeben werden. „Der Ministerpräsident sagte, dass Regeln praktisch anwendbar sein müssen, und daran würde ich ihn gerne messen, wenn wir die zwei Tage Notbetreuung vorhalten sollen“, kündigt die BLLV-Präsidentin an.

» Bericht bei BR24: „Neue Corona-Regeln – was gilt an Schulen“
 

Kommentar

Jeanne Rubner, Redaktionsleiterin Wissen und Bildung beim Bayerischen Rundfunk, meint: Unterricht im Klassenzimmer ist die beste Lösung, Differenzierung nach Jahrgängen macht Sinn, für Distanzunterricht müssen  die Rahmenbedingungen verbessert werden. » zum Kommentar



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