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Kürzungen in der familienpolitischen Teilzeit sind auch Kürzungen in der Pflege

Die von MP Söder geplante Einschränkung der familienpolitischen Teilzeit würde auch Beamt:innen treffen, die Teilzeit arbeiten, weil sie Angehörige pflegen. Hier droht dem Staat dann der Totalausfall, warnt BLLV-Dienstrechtsexperte Hans Rottbauer.

Mit seiner Ankündigung, Einschränkungen in der familienpolitischen Teilzeit für die Beamtinnen und Beamten in Bayern einzuführen, möchte Ministerpräsident Dr. Markus Söder die Teilzeitquote seiner Beamtenschaft senken.

Dabei wird in der Diskussion aber nur von Müttern und Vätern gesprochen, die zu viel und zu lange in Teilzeit arbeiten würden. Deshalb soll zum einen die Altersgrenze für Kinder, bis zu der familienpolitische Teilzeit genommen werden kann, auf 14 Jahre abgesenkt werden. Zum anderen soll auch das Mindeststundenmaß, das in der familienpolitischen Teilzeit genommen werden muss, erhöht werden.

Alles andere als christlich-sozial

Gerade diese Erhöhung der Stundenzahl trifft aber nicht nur Eltern mit Kindern, sondern daneben auch eine besonders wichtige und vulnerable Gruppe – nämlich die Beamtinnen und Beamten, die die familienpolitische Teilzeit nicht zur Erziehung und Betreuung der Kinder, sondern zur Pflege naher Angehöriger nutzen!

Familienpolitische Teilzeit wird nämlich zu einem erheblichen Teil auch deshalb genommen, um Pflege sicherstellen zu können. Darauf würden sich, nach derzeitiger Rechtslage, Kürzungen in der Mindeststundenzahl genauso auswirken wie auf Familien mit Kindern. Angesichts der desolaten Zustände des zu oft vernachlässigten Pflegesystems kann dies nicht im Sinne einer christlich-sozialen Partei sein. Denn ohne privaten Pflegeeinsatz geht es schlicht nicht.

Bringt die Schwächsten in Nöte und kostet den Staat Arbeitskraft

Hier hat die Staatsregierung offenkundig zu schnell geschossen. Denn die Einschränkung der familienpolitischen Teilzeit würde gerade die treffen, die am dringendsten auf die entstehenden Freiräume angewiesen sind: diejenigen, die Pflege brauchen, ob im Alter oder wegen Krankheit oder wegen durch Behinderung beeinträchtigter Familienangehöriger. Außerdem würden diejenigen, die neben ihrer Berufstätigkeit die Pflege leisten müssen und deswegen schon auf einen beträchtlichen Teil ihres Gehaltes verzichten, noch stärker belastet.

Der einzige Ausweg für diese Beamtinnen und Beamten ist dann der in die Dienstunfähigkeit. Das geht am selbst gesetzten Ziel weit vorbei und zeigt, welche Auswirkungen unüberlegtes Drehen an der familienpolitischen Teilzeitschraube haben kann.

<< Hans Rottbauer, Leitder Abteilung Dienstrecht und Besoldung im BLLV