Nach der Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), die Bundespartei AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen, liefen in meinem Büro die Telefone heiß. Zig Medien wollten Antworten auf Fragen wie: „Was bedeutet diese Einstufung denn jetzt für Beamte, die in der Partei Mitglied sind? – Wie viele AfD-Mitglieder sind es denn nun genau unter allen Lehrkräften in Bayern? – Ach, und ich bräuchte noch dringend Zahlen von Ihnen zu den politisch motivierten Straftaten von Lehrern aus dem rechten Milieu!“
Unabhängig davon, dass das BfV aufgrund einer Klage der AfD die Partei nun bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen darf, bleiben solche Fragen virulent. Eine Partei, die mit 20,8 Prozent in den Bundestag gewählt und in einem mehr als tausendseitigen Gutachten in ihrer Gesamtheit als rechtsextremistisch eingestuft worden ist, hat definitiv eine besondere Rolle im Parteienspektrum.
Und dies gilt auch für Beamte, die Mitglieder dieser Partei sind. Wir alle aus dem öffentlichen Dienst repräsentieren diesen Staat und müssen für dessen freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv einstehen. Und das bedeutet im Umkehrschluss: Man muss sich von Gruppen und Bestrebungen distanzieren, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung diffamieren und bekämpfen. Inwieweit die AfD als Gesamtpartei genau das tut, muss das zuständige Gericht entscheiden. Und die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch.
Andererseits haben alle Bürger das Recht auf verfassungstreue Beamte. Und nachdem das bayerische Kabinett Ende Juni entschieden hat, die AfD in das „Verzeichnis extremistischer und extremistisch beeinflusster Organisationen“ aufzunehmen, gebe ich den Medien die Auskunft: Wer sich für den öffentlichen Dienst in Bayern neu bewirbt, muss eine Mitgliedschaft in der AfD offenlegen. Bei allen anderen gilt: Ohne einen konkreten Anlass bezüglich rechtsextremistischer Bestrebungen, etwa eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder eine Straftat, muss kein Beamter seine Parteizugehörigkeit offenlegen. Deshalb existieren auch keine Zahlen darüber, wie viele AfD-Mitglieder es in den jeweiligen Berufsgruppen bei den Beamten gibt. So die geltende Rechtslage.
Was ich aber auch sagen muss: Eigentlich geht es um etwas ganz anderes. Ja, es ist legal, als Beamter Mitglied der AfD zu sein. Und ja, durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit sind auch so manche Äußerungen vom rechten Rand legal. Aber die entscheidende Frage ist doch: Ist dies alles auch legitim? Kann man es als Lehrkraft mit seinem pädagogischen Ethos verantworten, Mitglied in einer solchen Partei zu sein oder gar ein Mandat für sie auszuüben?
Der BLLV vertritt mit dem Manifest: HALTUNG ZÄHLT von 2015 eine klare grundsätzliche Position: Menschenwürde und Demokratie sind für uns nicht verhandelbar. Unabhängig von gesellschaftlichen Stimmungen oder politischen Mehrheitsverhältnissen sehen wir aus unserer 200-jährigen BLLV-Geschichte heraus die Verantwortung und Verpflichtung, jeden Tag aufs Neue für die Demokratie einzustehen und für sie zu kämpfen. Mit politischen Sonntagsreden über den Wert der Demokratie ist es nicht getan. Wir Demokraten müssen jetzt handeln und hinstehen. Genau das tue ich persönlich und auch als BLLV-Präsidentin mit all meiner Kraft und Überzeugung. Für mich gilt nach wie vor: HALTUNG ZÄHLT.

Akzente – der politische Kommentar
Integration
Extrem daneben
Was tun, wenn Beamte sich mit möglicherweise verfassungsfeindlichen Bestrebungen gemein machen? Per Mitgliedschaft in einer entsprechenden Partei oder gar durch ein politisches Mandat? Die BLLV-Präsidentin steht selbstverständlich hinter den Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats mit seinem weitreichenden Schutz von Meinungsfreiheit und politischem Engagement. Zugleich besteht sie auf der humanistischen Leitlinie des Verbandes unter dem Motto: HALTUNG ZÄHLT.