Studium-Lehramt__6_.jpg
Verunsicherung um Deutsch als Zweitsprache und den Übertritt auf weiterführende Schulen Startseite Topmeldung
Deutschklasse Noten Sprachstandserhebung Übertritt Versetzung Leistungsrückmeldung

BLLV räumt Missverständnisse aus

In Bayern herrscht Verwirrung über die aktuellen Regeln zum Übertritt: Manche Eltern fürchten Nachteile für Kinder mit Migrationshintergrund. Gerd Nitschke, der 1. Vizepräsident des BLLV, erklärt in der Ebersberger Zeitung die Rechtslage.

Die Ebersberger Zeitung berichtet, dass in den vergangenen Wochen viele Eltern im Landkreis Ebersberg verunsichert waren. Gerüchte über angebliche Sonderauflagen und notwendige Anträge für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache machten die Runde. Manche fühlten sich sogar ausgegrenzt – was jedoch unbegründet ist, wie Gerd Nitschke, 1. Vizepräsident des BLLV richtigstellt.

Woher kam die Verwirrung?

Lehrkräfte hatten versucht, die seit März gültige schulische Gesetzeslage für Kinder mit Migrationshintergrund zu erklären. Dabei kam es laut Ebersberger Zeitung zu Missverständnissen. So berichtet eine Mutter, dass in der Schule erklärt wurde, für Kinder mit einer DaZ-Note (Deutsch als Zweitsprache) sei kein Übertritt in Realschule oder Gymnasium möglich. Umgehen könne man das nur, indem man schriftlich eine reguläre Deutschnote einfordere.

Für wen gelten tatsächlich besondere Bestimmungen?

Keine Besonderheiten gibt es für Kinder, die den regulären Deutschunterricht besuchen – unabhängig davon, ob Deutsch ihre Muttersprache ist oder nicht. Sie erhalten in den Zeugnissen reguläre Deutschnoten. Diese sind für den Übertritt entscheidend.

Besonderheiten beim Übertritt gibt es tatsächlich, wenn Kinder lediglich eine DaZ-Note und keine Deutschnote im Zeugnis haben.

Was sind DaZ-Noten?

Gerd Nitschke erklärt in der Ebersberger Zeitung, wie es zu DaZ-Noten kommt: „Kinder, bei denen das Ergebnis der verpflichtenden, so genannten Sprachstandserhebung erwarten lässt, dass sie offensichtlich später an der Grundschule Probleme haben könnten, dem Unterricht dort zu folgen, sollen vom Beginn ihres letzten Jahres im Kindergarten an bereits gefördert werden. Dazu gibt es Vorkurse zur Förderung in deutscher Sprache.“

Wenn Kinder dann zu Beginn der Schulzeit keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben, besuchen sie dort in der Regel eine Deutschklasse. Nitschke erklärt: „Was Zwischen- und Jahreszeugnisse angeht, bekommen Kinder, die eine Deutsch-Klasse besuchen, in der Deutsch als Zweitsprache (DaZ) gelehrt wird, auch eine DaZ-Note.“

Welche Übertritts-Regeln gelten bei DaZ-Noten und was sind die Alternativen?

„Aber auch hier haben die Eltern per Antrag das Recht, dass ihr Kind eine ,reguläre‘ Deutschnote erhält, wenn es den Regel-Deutsch-Unterricht teilweise besucht hat“, ergänzt Nitschke.

Daneben gibt es für Eltern von Kindern in Deutschklassen eine weitere Möglichkeit: Sie können den Besuch einer Regelklasse beantragen. Wenn zu erwarten ist, dass das Kind dem Unterricht folgen kann, kann die Schulleitung dies gestatten.

Beides führt dazu, dass das Kind eine Deutschnote erhält. Diese ist – gemeinsam mit den Noten in Heimat- und Sachkunde sowie Mathematik – entscheidend für den Übertritt auf die Realschule oder das Gymnasium.