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Kommentar: Teilzeiteinschränkungen ab 2027 Startseite Topmeldung
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Einschränkungen in der familienpolitischen Teilzeit – die doppelte Benachteiligung

Laut einem aktuellen Schreiben des Finanzministeriums werden die von Ministerpräsident Söder verkündeten Teilzeiteinschränkungen zum 01.09.2027 in Kraft treten. BLLV-Dienstrechtsexperte Rottbauer zu den Konsequenzen an Grund-, Mittel- und Förderschulen.

Im Dezember – nahezu geräuschlos über Nacht und im absoluten Schnellverfahren – verabschiedeten die Regierungsparteien im bayerischen Landtag eine Gesetzesänderung im Bereich der familienpolitischen Teilzeit.

Gemäß dem Mantra des Ministerpräsidenten, nachdem wir alle einfach nur zu wenig arbeiten würden, wurden bei den Beamtinnen und Beamten des Freistaates Bayern die Anspruchsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme der familienpolitischen Teilzeit stark eingeschränkt. Statt dem bisherigen Mindestmaß von 20 Prozent der Vollzeit – im Bereich der Grund- und Mittelschulen waren das bisher 6 Unterrichtsstunden pro Woche – wird dieses Mindestmaß nun auf 30 Prozent hochgesetzt, was an den Grund- und Mittelschulen mindestens 9 Stunden bedeuten wird. Dies alleine schon deshalb ein Ärgernis, da dies ja nicht nur den Bereich der Kindererziehung trifft, sondern auch diejenigen, die die familienpolitische Teilzeit zur Pflege erkrankter oder anderweitig pflegebedürftiger naher Angehöriger in Anspruch nehmen. Ebenso eingeschränkt wird die familienpolitische Teilzeit auch beim Mindestalter der Kinder. War es bisher so, dass man Anspruch auf familienpolitische Teilzeit hatte, bis das Kind 18 Jahre alt wurde, so wird nun dieses Mindestalter auf 14 Jahre heruntergesetzt.

Diese massiven Verschlechterungen werden dann zum 01.09.2027 in Kraft treten und unsere Kolleginnen und Kollegen im Schuljahr 2027/28 das erste Mal treffen.

Einschränkungen treten 2027 in Kraft

In einem nun erschienenen Schreiben des Finanzministeriums (FMS) wird noch einmal verdeutlicht, dass die Einschränkungen tatsächlich zum 01. September 2027 für alle umgesetzt werden. Außerdem verweist man darauf, dass die Tatsache, dass die familienpolitische Teilzeit eingeschränkt wird, ja auch dadurch abgemildert wird, dass man im Anschluss als Betroffene oder Betroffener ja weiterhin die Antragsteilzeit nutzen könne, die ja eine Reduzierung des Stundenmaßes bis auf die Hälfte der normalen Vollzeit ermöglicht. Es geht also lediglich um einen Anstieg der Arbeitszeit von 30 auf 50 Prozent nach dem Wegfall der familienpolitischen Teilzeitmöglichkeiten.

Doppelte Ungerechtigkeit für Lehrpersonal an Grund-, Mittel- und Förderschulen

Und hier beginnt nun die doppelte Ungerechtigkeit für alle Lehrkräfte und Fachlehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen. Denn offensichtlich hat es sich bis zu unseren Regierungsvertretern und dem Finanzministerium nicht herumgesprochen, dass an den genannten Schularten für die Lehrkräfte und Fachlehrkräfte ja weiterhin die Notmaßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung aus dem Jahre 2020 gelten – das so genannte Piazolo-Paket.

Durch diese Notmaßnahmen wird das Mindestmaß bei der Antragsteilzeit auf 24 Stunden an Grund- und Mittelschulen und 23 Stunden an den Förderschulen eingeschränkt. Es ist also für die Lehrkräfte an diesen Schulen eben nicht möglich, die Arbeitszeit nach dem Erlöschen der Anspruchsberechtigung für die familienpolitische Teilzeit im Rahmen der Antragsteilzeit auf 50 Prozent zu reduzieren. Nein, für diese Lehrkräfte und Fachlehrkräfte gilt ein Mindestmaß bei der Antragsteilzeit von weit über 80 Prozent. Es geht also hier nicht um den Schritt von 30 auf 50 Prozent, sondern eben auf teilweise knapp 90 Prozent.
Daher ist es mitnichten so, dass die Einschränkungen bei der familienpolitischen Teilzeit durch die Möglichkeiten der Antragsteilzeit kompensiert werden können. Nein, diese Lehrkräfte und Fachlehrkräfte werden hier nun doppelt benachteiligt.

BLLV fordert Abschaffung des Piazolo-Pakets

Aus diesem Grund ist es für die Lehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen mehr als überfällig, dass dieses unselige Piazolo-Paket endlich verschwindet. Die Einschränkungen bei der Antragsteilzeit gehören genauso zurückgenommen, wie die Einschränkungen beim Antragsruhestand. Die Benachteiligung der Fachlehrkräfte und Lehrkräfte an diesen Schularten muss endlich beseitigt werden. Vor allem jetzt, wenn die nächsten Maßnahmen zu einer doppelten Benachteiligung führen und die Argumentation der Verantwortlichen, dass dies ja alles gar nicht so schlimm sei, ad absurdum führen.