Der vorliegende Gesetzentwurf befasst sich mit der Umsetzung des Ganztagsanspruchs für Schulkinder im Grundschulalter ab 1. August 2026 und insbesondere mit der Herausforderung der Ferienbetreuung bei einer Schließzeit von bis zu vier Wochen im Jahr.
Gesetzentwurf greift zu weit
Ferienangebote für Kinder im Grundschulalter sollen nun unter bestimmten Voraussetzungen unter Schulaufsicht gestellt werden. Aus Sicht des BLLV greift der Gesetzentwurf bei der Zuständigkeit der Schulaufsicht für Mittagsbetreuungen und Ferienangebote zu weit. Bisher war lediglich von einer formalen Aufsicht die Rede.
Der vorliegende Gesetzentwurf geht weit darüber hinaus. Dieser sieht vor, dass die Staatlichen Schulämter die unmittelbare Schulaufsicht für Ferienangebote und zugehörige Mittagsbetreuungen übernehmen. Angesichts der hohen Arbeitsbelastung der Staatlichen Schulämter ist eine Ausweitung von Aufgaben über einen formalen Aspekt hinaus abzulehnen. Die vorgesehenen schulaufsichtlichen Befugnisse und Anordnungen würden faktisch ein Durchgriffsrecht auf Träger und deren Personal bedeuten. Dies ist nicht Teil der festgeschriebenen Aufgaben der Staatlichen Schulämter. Träger fallen bisher in den Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfe und treten nur in Ausnahmefällen in den Austausch mit den Staatlichen Schulämtern.
Kolleginnen und Kollegen an den Schulämtern nicht noch weiter überlasten
Angesichts des erheblichen Mehraufwands wäre eine solche Umsetzung insbesondere auch in den Sommerferien nicht leistbar, da die Staatlichen Schulämter in dieser Zeit mit ihrem Personal zur Sicherstellung der Lehrkräfteversorgung bei der Klassenbildung für das neue Schuljahr im Einsatz sein müssen.
Ein weiteres Aufgabenfeld kann von den Staatlichen Schulämtern nicht mehr verantwortet werden. Die prüfende Mitarbeit bei der Organisation und eine beratende Funktion in pädagogischen Ausnahmesituationen wäre maximal denkbar, sofern Träger, Kommune und Jugendhilfe selbst keine Abhilfe schaffen können.
Der BLLV fordert Qualität im Ganztag und Entlastung für Schulleitungen
Bei der Umsetzung des Ganztagsanspruchs muss neben der Sicherstellung der Qualität und der ausreichenden Kapazitäten ferner darauf geachtet werden, dass auch den Schulleitungen der Grundschulen aufgrund ihrer enormen Arbeitsbelastung keine zusätzlichen Aufgaben übertragen werden.