Infos zum Dienstrecht

Dienstrecht und Besoldung umfasst viele Einzelaspekte, die zum Teil für alle Beamte und / oder Arbeitnehmer gelten, zu einem Teil aber auch nur für Lehrerinnen und Lehrer. Es handelt sich unter anderem um Themen wie Arbeitszeit, Besoldung, Beförderung, Beihilfe, Reisekosten, Erziehungsgeld und Elternzeit, Versorgung, Teilzeit, Beförderung. Unsere Experten informieren und beraten unsere Mitglieder zu allen Fragen des Dienstrechts.

News zum Dienstrecht

Rückwirkende Auszahlung

Erhöhte Bezüge Ende Mai nach Übertrag des Tarifergebnisses auf Beamte

Finanzminister Albert Füracker kündigt an, dass gemäß Tarifergebnis Ende Mai erhöhte Bezüge rückwirkend zum 1.1. ausgezahlt werden. BBB-Vorsitzender Rolf Habermann lobt auf der Hauptausschuss-Sitzung den Umgang der Politik mit bayerischen Beamten.
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Endlich Sicherheit

Verbeamtung oder Entfristung für Lehrkräfte mit 60 Monaten Dienstzeit möglich

Lehrerinnen und Lehrer an staatlichen bayerischen Realschulen oder Gymnasien mit Lehrbefähigung, die mindestens 60 Monate beschäftigt waren, können sich in einem Sonderprogramm des Kultusministeriums verbeamten oder ihre Verträge entfristen lassen.
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Gesetzentwurf liegt vor

So wird das Tarifergebnis auf Bayerische Beamte übertragen

Das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst wird zeit- und volumengleich, aber systemkonform auf Beamte übertragen. Der Bayerische Beamtenbund erhielt den ersten Gesetzentwurf samt Besoldungs- und Entgelttabellen.
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Einigung

Sehr guter Tarifabschluss wird auf Beamte übertragen

Die Tarifverhandlungen des dbb mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder sind zu einem sehr guten Ergebnis gekommen. Gesamtvolumen: 8% über 33 Monate. Das Bayerische Staatsministerium für Heimat und Finanzen sagt die Übernahme für Beamte zu.
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Vertagt

Tarifverhandlungen: Arbeitgeber mauern

Der Deutsche Beamtenbund dbb beklagt mangelnde Kompromissbereitschaft seitens der Arbeitgeber nach Ende der zweiten Verhandlungsrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder: „Fortschritte gibt es keine“, so dbb-Vorsitzender Silberbach.
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Rund ums Dienstrecht