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2.000 Beförderungsstellen für Grund- und Mittelschullehrer

Richtiger Schritt: Im Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 wurde von der Bayerischen Staatsregierung beschlossen, weitere 2.000 Beförderungsmöglichkeiten für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen nach A12 mit Amtszulage und A13 zu schaffen.

Auch wenn sich derzeit alles um die Corona-Pandemie dreht, gibt es doch auch gute Nachrichten für die Lehrerinnen und Lehrer an Grund- und Mittelschulen in Bayern.

Im Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 wurde von der Bayerischen Staatsregierung beschlossen, weitere 2.000 Beförderungsmöglichkeiten für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen nach A12 mit Amtszulage und A13 zu schaffen.

Trotz der Belastungen durch die Corona-Pandemie, die Umsetzung der Notmaßnahmen zur Sicherung der Lehrerversorgung und der aktuell laufenden Planungen für das nächste Schuljahr ist es gelungen, diese Beförderungen umzusetzen und wieder einen weiteren Schritt in Richtung Besoldungsgerechtigkeit bei den Lehrkräften an bayerischen Schulen zu gehen.

Langfristig bleibt natürlich das Ziel, auch für Grund- und Mittelschullehrkräfte A13 als Eingangsamt zu schaffen. Die schrittweise Annäherung an dieses Ziel durch die Schaffung von Beförderungsmöglichkeiten ist hier ein wichtiger und richtiger Schritt in diese Richtung.

Hinweis:
Die Umsetzung erfolgt zum 01.05.2020. Die Beförderungsurkunden müssen also noch im Mai ausgehändigt werden. Grundlage für die Beförderung ist die letzte dienstliche Beurteilung (2018). Es wird empfohlen die Beförderungskriterien mit der eigenen Beurteilung zu vergleichen, da es immer wieder vorkommen kann, dass es zu Fehlern oder Nicht-Berücksichtigungen kommt.

<< Hans Rottbauer, Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung im BLLV

 

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