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Aufforderung, die Ämtsärztin/den Amtsarzt aufzusuchen

Der Dienstherr ist berechtigt, zum Arztbesuch aufzufordern: Es geht hierbei entweder um die Frage der gesundheitlichen Eignung für das Beamtenverhältnis auf Widerruf bzw. auf Probe/Lebenszeit oder um die Feststellung der Dienstfähigkeit.

Grundsätzlich ist der Dienstherr ist berechtigt, zum Amtsarztbesuch aufzufordern: 

  • Zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung für das Widerrufsbeamtenverhältnis
  • Zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung für das Probebeamtenverhältnis
  • Zur Überprüfung der Dienstfähigkeit; auch Feststellung von Teildienstfähigkeit/Dienstunfähigkeit

Amtsärzt:innen sind – auch unaufgefordert – über sämtliche…

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Nützliche Links

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Einstellungsuntersuchung von Beamtenbewerbern

Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht, Abschnitt 8, Ruhestand,1. Grundsätze für die Überprüfung der Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten