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Auswirkungen der Schulschließungen auf die Schülerbeförderung

Zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern weist das Bayerische Kultusministerium auf wichtige Regelungen hin.

In Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ergänzt das Kultusministerium im neuen Amtschefschreiben organisatorische Punkte zur Schulwegbeförderung der Schüler, die eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen. Geklärt wird darüber hinaus die Frage des Kostenersatzes - auch für private Förderschulen.

Weitere Informationen:

Das Schreiben zur Schulwegbeförderung zum Download

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Regelungen für die Notfallbetreuung in den Osterferien

 

 



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