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BLLV fordert: Lehrer vor Gewalt besser schützen

BLLV-Präsidentin appelliert an Bundesrat, entsprechender Gesetzesinitiative zu zustimmen: „Eine Änderung des Strafgesetzbuches ist dringend nötig“

Pressemitteilung - Die Präsidentin des BLLV, Simone Fleischmann, hat die Bayerische Staatsregierung aufgefordert, Lehrerinnen und Lehrer vor Gewalt besser zu schützen. Hierzu liegt im Bundesrat eine Gesetzesinitiative vor. Dieser muss Bayern zustimmen, forderte Fleischmann heute in München. „Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, gegen das der Dienstherr seine Beschäftigten in besonderem Maße schützen muss. Wir sind uns hier mit unserem Dachverband, dem Verband Bildung und Erziehung (VBE), und dessen Bundesvorsitzenden Udo Beckmann einig: Eine Änderung des Strafgesetzbuches ist dringend nötig“, betonte Fleischmann.

Erst vor wenigen Wochen hat die BLLV-Präsidentin Ergebnisse für Bayern aus der vom VBE in Auftrag gegebenen forsa-Umfrage „Gewalt gegen Lehrkräfte“ vorgestellt. Über die Hälfte der bundesweit befragten Lehrkräfte gibt an, dass es an ihrer Schule in den letzten fünf Jahren zu psychischer Gewalt gegen Lehrkräfte gekommen sei. Zudem sagen sechs Prozent, bereits selbst körperliche Gewalt erlebt zu haben. Dies betrifft 45.000 Lehrkräfte in Deutschland.

An bayerischen Schulen kommen laut forsa-Befragung harte Fälle von körperlicher Gewalt zwar eher selten vor, psychische und verbale Aggressionen dagegen finden häufig statt: 55% der befragten Lehrkräfte berichten von solchen Fälle an ihren Schulen. Viele Lehrerinnen und Lehrer fühlten sich zudem allein gelassen: Aus der Studie geht hervor, dass sie sich mehr Unterstützung und professionelle Maßnahmen zur Gewaltprävention wünschen. 

„Für viele Betroffene stellt die Erfahrung mit Gewalt eine lebenslange Belastung dar. Jeder einzelne Fall ist in meinen Augen einer zu viel“, betonte Fleischmann. Sie forderte den Dienstherren auf, seine Aufgaben zu erfüllen und für alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten für ausreichend Sicherheit zu sorgen. Ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Verschärfung des Strafgesetzbuches, die am 16. Dezember im Bundesrat zur Abstimmung steht. Der Entwurf schlägt eine ausdrückliche Regelung vor, wonach eine gegenüber dem Gemeinwohl feindliche oder gleichgültige Haltung bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist. Dadurch soll die Bedeutung einer solchen Gesinnung für die gerichtliche Strafzumessung verdeutlicht werden.

 

Andrea Schwarz, BLLV-Pressereferentin M.A. Tel: 089/ 72 100 129, presse (at) bllv.de

 

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