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Tipps zu Geld und Leben im Sozialbrief 3/2015
Vorsorge und Finanzen
Geldwerte Vorteile für Pensionisten
Betriebsrenten dürfen nicht auf die Versorgungsbezüge von Beamten angerechnet werden. Und: Verbandsbeiträge sind auch im Ruhestand absetzbar. Infos zu diesen Urteilen, zur neuen Europäischen Erbrechtsverordnung und weitere Themen finden Sie im neuen Sozialbrief, Ausgabe 3/2015.