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Hausunterrichtsverordnung

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Ihr Schreiben vom 26.11.12, Ihr Zeichen: IV.8 – 5 S 8403 – 4a.130 071

 

Für die Zusendung des Entwurfs zur Änderung der Hausunterrichtsverordnung danke ich Ihnen.

Aus Sicht des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV) besteht grundsätzlich Einverständnis.

Allerdings weisen wir darauf hin, dass im Vorblatt (Seite 3) betreffend die Hausunterrichtserteilung in den Ferien (Härtefälle) die Formulierung "sofern eine Lehrkraft sich bereit erklärt...”, zu finden ist, im Verordnungstext selbst jedoch die Sicherstellung dieser Freiwilligkeit nicht verankert ist. Wir bitten darum, dies nachzuholen.