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Mit Update 12.10. (17h): Rechtsprechung zur Beamtenalimentation

Der BLLV fordert zusammen mit dem bbb konkrete Ansagen zur Beamtenalimentation.

Update 12.10.2021, 17h: Geltendmachung von Amts wegen zugesagt

Inzwischen wurde vom Finanzministerium zugesagt, dass, ebenso wie für 2020, auch für 2021 etwaige Ansprüche unserer Mitglieder von Amts wegen bedient werden. Dies heißt, dass die zeitnahe Geltendmachung entfällt und keine Widersprüche oder Anträge von Seiten der Mitglieder gestellt werden müssen. Daneben ist natürlich auch die aus der Rechtsprechung resultierende Neustrukturierung der Beamtenbesoldung von großer Bedeutung und wird von BBB und BLLV sehr genau im Auge behalten und begleitet.

Zusammen mit seinem Dachverband, dem Bayerischen Beamtenbund, beobachtet der BLLV die Entwicklungen rund um die amtsangemessene Beamtenalimentation intensiv und fordert konkrete Aussagen hierzu von Seiten des Finanzministeriums noch in diesem Jahr.

Hierbei geht es darum, dass etwaige Ansprüche unserer Mitglieder, ebenso wie für 2020, auch für 2021 von Amts wegen bedient werden und somit eine zeitnahe Geltendmachung durch die Betroffenen selbst entfällt. Daneben ist natürlich auch die aus der Rechtsprechung resultierende Neustrukturierung der Beamtenbesoldung von großer Bedeutung und wird von BBB und BLLV sehr genau im Auge behalten und begleitet.

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