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Präsenzregelungen während Schullschließung

Informationsblätter aus dem Bereich Dienstrecht und Besoldung klären über die Anwesenheitsregelungen an Schulen während deren Corona-bedingter Schließung auf.

Seit 16. März sind alle Schulen und Kitas bayernweit geschlossen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Diese neue Situation wirft unter Lehrkräften, Schulleitungen und Verwaltungsangestellten zahlreiche Fragen auf: Zu welchem Anlass muss ich in die Schule kommen? Kann ich meine eigenen Kinder an die Schule mitnehmen? Wie schützen wir Personen aus der Risikogruppe? ...

Hans Rottbauer, Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung (ADB) im BLLV, hat die wichtigste Punkte zur Präsenz an der Schule übersichtlich zusammengestellt:



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