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Roundtable zum Berufsfeld „Förderlehrer“

Zum Austausch über das Berufsfeld „Förderlehrer“ trafen sich Vertreter der BLLV-Fachgruppe mit Seminarleitungen. Themen waren Zulassungsvoraussetzungen, attraktivere Ausbildung, eine neue Berufsbezeichnung, ein höheres Eingangsamt und Benotungsrecht.

Gerd Nitschke, 1. Vizepräsident, hatte dazu Jochen Fischer und Beate Buchberger von der Fachgruppe FöL und Eleonore Schmitt und Gabriele Wintermeier, die Seminarleitungen von Mittelfranken und Niederbayern, eingeladen.

Ziel des Austausches war, gemeinsam mögliche Ansatzpunkte zu finden, um das Berufsbild „Förderlehrer“ aufzuwerten und die Attraktivität der Ausbildung zu steigern und so auch einer „Berufsflucht“ durch Abgänge während oder nach der Ausbildung entgegenzuwirken.

Diskussionsthemen waren unter anderem eine Anhebung der Zulassungsvoraussetzungen, eine Veränderung der 1. Ausbildungsphase, z.B. um ein zusätzliches Jahr zur Angleichung an die Fachlehrerausbildung, eine Änderung der Berufsbezeichnung in „Fachlehrer für Individualisierung“ und ein höheres Eingangsamt. Auch das „Benotungsrecht“ für Förderlehrer im Fach DaZ und die Aufnahme der FöL in den Art. 59 des BayEUG wurden erörtert.

Dienstanweisung konsequent umsetzen

„Nach Auskunft des Kultus- und Finanzministeriums sind solche Vorhaben aber derzeit nur schwer umsetzbar und sollen auch in absehbarer Zukunft nicht angestrebt werden“, berichtete Gerd Nitschke als Ergebnis verschiedener Gesprächen mit Verantwortlichen aus dem Kultus- und dem Finanzministerium. „Für einige dieser Punkte müssten aus beamten- und laufbahnrechtlichen Gründen die kompletten Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien verändert werden“, stellte Jochen Fischer fest, „da Förderlehrer z.B. derzeit nur eine ‚Förderlehrerprüfung‘ und keine ‚Staatsprüfung‘ für ein Lehramt ablegen und so eine Benotung durch Förderlehrkräfte juristisch nicht statthaft ist.“ Auch ist die Bezeichnung „Fachlehrer“ noch mit der Erteilung von selbstständigem und benotetem Unterricht in einem Lehrplanfach verknüpft.

Für eine unmittelbare Verbesserung der Situation vieler Förderlehrkräfte würde aus Sicht der Fachgruppe FöL dagegen bereits eine konsequentere Einhaltung der aktuellen Dienstanweisung durch Schulaufsicht und Schulleitungen sorgen und Fehleinsätze könnten so weitgehend vermieden werden. Auch sollten die Lehr- und Ausbildungspläne der Staatsinstitute und Seminare auf den späteren Einsatz als Förderlehrkraft besser abgestimmt werden und mehr in Einklang mit der Dienstanweisung stehen.

Gleiche Arbeit, gleicher Lohn

Schmitt und Wintermeier verwiesen noch auf die Situation der Seminarleitungen für Förderlehrer, die zwar Seminarleistungen und Prüfungen benoten müssen, meist zahlenmäßig große Seminare betreuen und durch die Verteilung innerhalb eines Regierungsbezirkes eine wesentlich höhere Arbeitsbelastung im Gegensatz zu ihren KollegInnen in den Lehrerseminaren erbringen müssen, aber lediglich mit A12 besoldet werden. Sie plädierten dafür, dass hier das Prinzip „gleiche Arbeit - gleicher Lohn“ gelten und eine Anhebung der Besoldung umgesetzt werden sollte.

Gerd Nitschke versprach, bezüglich der diskutierten Punkte beim Kultusministerium und im Hauptpersonalrat nachzufragen.

Einigkeit herrschte darüber, sich zukünftig regelmäßig zu förderlehrerspezifischen Themen auszutauschen, um den Berufsstand der Förderlehrkräfte voranzubringen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.



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