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Kinderrechte

Überfällig

Die Kinderrechte gehören ins Grundgesetz. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Seit fast 30 Jahren schon erkennt die Bundesrepublik die UN-Kinderrechtskonvention an. Doch mit der Umsetzung hapert es immer noch. Das hat der Umgang mit der Corona-Krise noch einmal deutlich vor Augen geführt. Rechte von Kindern und Jugendlichen haben nicht das gleiche Gewicht, wie das von Wirtschaft oder mächtigen Lobbyinteressen.

Für einen Staat, dessen Wertesystem auf den Menschenrechten basiert, darf das nicht sein. Entsprechend enttäuschend ist es, dass die Parteien im kleinlichen Gezeter um Formulierungsfragen die Chance verspielt haben, endlich Verfassungsrang für Kinderrechte zu schaffen. Auf den neuen Bundestag, der im Herbst gewählt wird, wartet damit eine wichtige Aufgabe!

So sieht es auch unser Dachverband VBE (>> siehe hier).

>> Autor: Fritz Schäffer, BLLV-Leiter der Abteilung Schul- und Bildungspolitik



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