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VBE-Senioren gegen Einsatz von Ruheständlern

Kultusministerien werben selbst während der Corona-Pandemie um den verlängerten Arbeitseinsatz von Ruheständlern. Dieses Verhalten kritisiert der VBE, der Dachverband des BLLV , als grob fahrlässig.

In fast allen Bundesländern herrscht seit Jahren Lehrermangel, obwohl der Verband Bildung und Erziehung (VBE-Bund) und seine Landesverbände immer wieder auf dieses Problem hingewiesen haben. Mittlerweile ist die Unterversorgung der Schulen so dramatisch, dass etliche Kultusministerien versuchen, Lehrer-Ruheständler zu bewegen, im nächsten Schuljahr wieder zu unterrichten. Solche Arbeitsverträge sind schon in normalen Zeiten aus den verschiedensten Gründen nicht zu akzeptieren. 

Während der jetzigen Corona-Epidemie ist das Angebot solcher Verträge grob fahrlässig. Dabei wird billigend in Kauf genommen, dass gerade dieser Personenkreis schon von der Altersstruktur zu der gefährdetsten Bevölkerungsgruppe zählt.   

Lehrermangel nicht rechtzeitig bekämpft 

In ihrer monatlichen Telefonkonferenz warnten die beiden Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes der VBE-Bundesseniorenvertretung Max  Schindlbeck und sein Stellvertreter Gerhard Kurze davor, solche Verträge zu unterschreiben. Schindlbeck begründet diesen eindringlichen Rat: „Senioren gehören zur Hochrisikogruppe. Gerade sie müssen geschützt, dürfen aber keinesfalls bewusst gefährdet werden.“ Kurze ergänzt: „Hätte man rechtzeitig den Lehrermangel durch den Erhalt einer angemessenen und tragfähigen Altersstruktur mit entsprechend regelmäßigen Einstellungen bekämpft, müsste man heute nicht zu fragwürdigen Maßnahmen greifen.“ 

Gesundheitliches Risiko nicht tragbar 

Senioren wieder in die Schulen zu bringen, ist letztlich ein Spiel mit dem Leben der Älteren, so die Meinung der Geschäftsführung. Gerade im nächsten Schuljahr sollten Ruheständler nicht in den Schulen aushelfen. Das gesundheitliche Risiko ist von niemandem zu verantworten!

>>  Beitrag von Max Schindlbeck, VBE-Bundesseniorensprecher, und seinem Stellvertreter Gerhard Kurze, Mai 2020