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Eindrücke vom ersten Schultag bewahren und teilen

Der erste Schultag: ein besonderer Moment im Leben eines Kindes! Familie und Bekannte sollen auf Facebook, Twitter, Instagram & Co. daran teilhaben, per Foto. Doch Datenschutz und Persönlichkeitsrechte der Kinder stehen dagegen.

Eine digitale Aufnahme ist ein Datensatz

Vor der Einführung der neuen Medien wurde das stolze Schulkind mit der analogen Kamera aufgenommen, der Film kam ins Labor und über die Abzüge freuten sich Omas, Opas, Tanten und Onkel. Gegen diesen privaten Gebrauch ist nichts zu sagen, selbst wenn Dritte auf den Bildern zu sehen sind. Wenn digitale Bilder aber über Plattformen und Netzwerke verbreitet werden, dann wird dieser private Rahmen nicht nur erheblich ausgedehnt, sondern auch die Kontrolle über das Bild abgegeben. Zwei Aspekte sind dabei von Bedeutung: Erstens wird der Datensatz nicht ins Fotoalbum geklebt, sondern in Datenbanken kommerzieller Unternehmen gespeichert. Zweitens können sich auch andere alle Aufnahmen, die ins Netz gestellt werden, herunterladen bzw. über Screenshots aneignen. Selbst wenn man den Datensatz nachträglich löscht, ist er vielleicht schon auf vielen Rechnern abgespeichert.

Eltern müssen sich also fragen, ob sie die Bilder ihrer eigenen Kinder in diesem Maß aus der Hand geben wollen. Erst recht sind Vorschriften zu beachten, die den Umgang mit Aufnahmen von deren Schulkamerad/innen betreffen, die auf den Bildern zu sehen sind.

Was heißt informationelle Selbstbestimmung?

Das Recht, über das eigene Bild zu verfügen, ist in der neuen Datenschutzgrundverordnung, DSGVO, geregelt, die unerlaubte Verbreitung und Verarbeitung verbietet. Aber bereits davor ging die Rechtsprechung zum Persönlichkeitsrecht allgemein davon aus, dass schon das Anfertigen eines Bildes in das Selbstdarstellungsrecht der Betroffenen eingreift. Kurz, wer fotografiert und veröffentlicht ohne die Aufgenommenen bzw. deren Erziehungsberechtigte zu fragen, macht sich strafbar.

Aber geht es wirklich nur darum? Gerade der Schulbeginn ist einer der wichtigsten Initiationsmomente im Leben eines Kindes. Und dabei geht es nicht nur ums Rechnen und Schreiben. Wenn wir die Kinder in der neuen Rolle ernst nehmen, sollten wir ihnen auch die entsprechende Selbstbestimmung zugestehen. Dazu gehört grundsätzlich ein sehr sensibler und verantwortungsvoller Umgang mit ihren Bildern im Internet. Schließlich müssen sich die heutigen Grundschulkinder eines Tages mit den digitalen Spuren auseinandersetzen, die ihre Eltern beim stolzen Präsentieren ihres Familienlebens im Netz hinterlassen haben.

Fotografieren auf dem Schulgelände verboten?

Das Schulleben bietet viele Anlässe für Erinnerungsfotos, vom ersten Schultag über Klassenfahrten bis zur Abschlussfeier. Dass sich solche Aufnahmen in sozialen Netzwerken ohne Zustimmung und missbräuchlich verbreiten, macht Lehrkräften und Schulleitungen oft Sorgen. Grundsätzlich liegt die Entscheidung über das Fotografieren und Filmen auf dem Schulgelände bei der Schulleitung. Wichtig ist vor allem, dass die Erlaubnis dazu mit den entsprechenden Hinweisen und Einschränkungen für Veröffentlichungen erfolgt.

Die Schulen selbst holen längst standardmäßig Fotografier- und Veröffentlichungseinwilligungen ein, aber auch darüber hinaus sind einige Vorgaben und Formalitäten zu beachten. Diese stellt der BLLV in einem Leitfaden zur Verfügung: » Leitfaden Schülerfotos

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