"Was lange währt ... 'Fachlehrer für heilpädagogische Aufgaben' im Beamtenverhältnis lautete die Forderung des BLLV bereits in den 90er-Jahren für einen adäquaten Status der Heilpädagogen im Sonderschuldienst (die vormalige Bezeichnung für 'Heilpädagogische Förderlehrer') und der Heilpädagogischen Unterrichtshilfen. Dass nun nach so langer Zeit endlich ein Amt 'Fachlehrer Sonderpädagogik' geschaffen wird und auch das vorhandene Personal davon profitieren soll, ist zu begrüßen, kommt aber für einen Großteil des vorhandenen Personals wohl zu spät.
Ebenso bleibt abzuwarten, inwiefern diese Aufwertung der Berufsgruppe deren Attraktivität soweit erhöht, dass damit dem Personalmangel an Förderschulen entgegenwirkt wird. Die späte - und sicher auch aus der Not heraus geborene - Forderungserfüllung ist dennoch ein BLLV-Erfolg für dieses an den Förderschulen unverzichtbare Personal!"