Schule und Gesellschaft - Flüchtlinge Integration

Flüchtlingsbeschulung an Gymnasien und Realschulen

Petition an Frau Landtagspräsidentin Barbara Stamm am 9.9.2016

Nachfolgende Petition zum Thema Flüchtlingsbeschulung an Gymnasien und Realschulen richte ich im Namen des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV) an Sie. Die Petition wurde am 22. Juni 2016 vom BLLV-Landesvorstand einstimmig beschlossen.

Bitte leiten Sie die Petition an den zuständigen Fachausschuss weiter und informieren mich über den geplanten Termin der Behandlung dieser Petition im Fachausschuss. Teilen Sie mir bitte die Namen der Berichterstatter/innen vorab mit. Für eventuelle Rückfragen oder ergänzende Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung.

 

1. Ort der Beschulung

Der Deutsch-Lernprozess eines Flüchtlingskindes kann nach Ansicht des BLLV an allen Schularten durchlaufen werden. Der BLLV fordert daher, dass sich auch Gymnasien und Realschulen dafür bewerben können, Flüchtlingskinder in Übergangsklassen aufzunehmen.

Die Schulen müssen dabei durch ausreichende Personalausstattung unterstützt werden. Das bedeutet, dass an den entsprechenden Gymnasien und Realschulen (ebenso wie an allen anderen Schularten) Planstellen und zusätzliche Mittel für Kolleginnen und Kollegen mit der Zusatzqualifikation Deutsch als Zweitsprache oder Deutsch als Fremdsprache geschaffen werden müssen.

 

2. Qualifikation „Deutsch als Zweitsprache“

Derzeit wird bei der Einstellung von Lehrkräften lediglich ein erfolgreich abgelegtes Staatsexamen in Deutsch als Zweitsprache mit einem Notenbonus berücksichtigt. Dieser beträgt nach aktuellem Rechtsstand bei Grund- und Mittelschulen 0,3 (grundständige Erweiterung) bzw. 0,15 (nachträgliche Erweiterung). An Realschulen wird ein Bonus von 0,35 (nachträgliche Erweiterung), an Gymnasien von 0,15 (nachträgliche Erweiterung) gewährt. Andere entsprechende Qualifikationen wie ein Master in Deutsch als Fremdsprache oder entsprechende Fortbildungen des Goethe-Instituts finden aktuell keine Berücksichtigung.

Der BLLV fordert, auch andere, gleichwertige Qualifikationen mit einem Notenbonus analog Grund- und Mittelschulen zu berücksichtigen.

 

3. Nachqualifikation für Mittelschulen

Die Erfahrung mit den bisher angelaufenen Maßnahmen zur Nachqualifikation von Gymnasial- bzw. Realschullehrkräften für die Mittelschule zeigt, dass zu starke Einschränkungen der in Frage kommenden Bewerber/innen (bspw. hinsichtlich Fächerkombination oder Prüfungsjahrgang) und zu kurzfristige und teilweise intransparente Bewerbungsmodalitäten potentielle Bewerber/innen eher abschrecken.

Der BLLV fordert daher für kommende Sondermaßnahmen:

  • Bewerbungen sollen grundsätzlich für alle Fächerkombinationen und alle Prüfungsjahrgänge inklusive Warteliste und freie Bewerber/innen möglich sein, sofern die Gesamtprüfungsnote sowie die Note der zweiten Staatsprüfung nicht schlechter als 3,50 sind.

Die Bewerbungen sollen nach folgendem Verfahren ablaufen:

  • Alle Ausschreibungen werden auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst veröffentlicht.
  • Für die Bewerbungen gelten ausreichende Vorlaufzeiten.
  • Bewerbungen sind ausschließlich über ein Online-Portal auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in einem genau definierten, ausreichenden Zeitraum möglich (analog zu den Bewerbungen im Forum Berufliche Schulen). Vorab eingereichte oder Blindbewerbungen werden nicht berücksichtigt.

 

 

Mit den Stimmen der CSU gegen die Stimmen der SPD, der Freien Wähler und der Grünen wurde die Petition zur Flüchtlingsbeschulung an Gymnasien und Realschulen abgelehnt.

 

 



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