Petition an Frau Landtagspräsidentin Barbara Stamm am 20.3.2013 Positionen

Gesetzentwurf Eigenverantwortliche Schule zurückziehen

Der BLLV begrüßt das Ziel einer Eigenverantwortlichen Schule, sieht den vorgelegten Gesetzentwurf jedoch nicht als ein Mittel an, das diesem Ziel wirklich dient. Anders als von Politikern der Regierungskoalition immer wieder behauptet, wurde im Vorfeld der Entstehung dieses Gesetzentwurfs leider nicht das Gespräch „mit allen Mitgliedern der Schulfamilie“ gesucht. Zumindest der BLLV sieht sich nicht ausreichend eingebunden in dieses wichtige und richtige Vorhaben.

Entwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG)

Der Landessausschuss des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV) hat in seiner Sitzung vom 16. März 2013 nachfolgende Petition an den Bayerischen Landtag verabschiedet. Bitte leiten Sie diese an den zuständigen Fachausschuss weiter. Bitte benachrichtigen Sie mich vor der Behandlung der Petition in diesem Ausschuss über den geplanten Termin. Der BLLV-Landesausschuss ist das höchste Beschlussgremium des BLLV zwischen den Landesdelegiertenversammlungen, die nur alle vier Jahre stattfinden.

Petition
Der BLLV begrüßt das Ziel einer Eigenverantwortlichen Schule, sieht den vorgelegten Gesetzentwurf jedoch nicht als ein Mittel an, das diesem Ziel wirklich dient. Anders als von Politikern der Regierungskoalition immer wieder behauptet, wurde im Vorfeld der Entstehung dieses Gesetzentwurfs leider nicht das Gespräch „mit allen Mitgliedern der Schulfamilie“ gesucht. Zumindest der BLLV sieht sich nicht ausreichend eingebunden in dieses wichtige und richtige Vorhaben. Deshalb fordert er die Staatsregierung auf, diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen und im Konsens mit allen an Schule Beteiligten einen neuen Entwurf zu erarbeiten.

  1. Der Gesetzentwurf bringt, anders als angekündigt, keine Erweiterung der Eigenverantwortung
    Ziel des Gesetzes soll es nach Aussagen des Kultusministeriums sein, den Schulen mehr Eigenverantwortung zu übertragen. Entgegen diesem Anspruch enthält der Gesetzentwurf allerdings keine nennenswerten Inhalte einer eigenverantwortlichen Schule. Im Gegenteil: Insgesamt werden neue Vorschriften erlassen, statt alte aufzuheben.

    Nach Auffassung des BLLV bedeutet mehr Eigenverantwortung, dass Zuständigkeiten verlagert und ausreichend Ressourcen bereitgestellt werden, damit diese erweiterte Verantwortung sinnvoll genutzt werden kann.

  2. Erweiterte Schulleitung wird einseitig reduziert auf Personalführung
    Das Ziel der Steigerung von Unterrichtsqualität sowie des Lern- und Bildungserfolgs der Schülerinnen und Schüler wird in dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht klar in den Fokus genommen. Ein positiver Zusammenhang mit den Änderungen in der Führungsstruktur wird lediglich aufgrund der Selbstwahrnehmung der Versuchsschulen behauptet.

    Bedeutet „Erweiterte Schulleitung“ neben der Personalentwicklung nicht auch Unterrichts- und Organisationsentwicklung, Schulmanagement und Ressourcenverwaltung, Organisation der Fortbildung und Kooperation mit schulischen und außerschulischen Institutionen?

    Die Erweiterung der Schulleitung könnte durchaus ein Instrument sein, um die Qualität von Schule zu erhöhen und die Person der Schulleiterin bzw. des Schulleiters zu entlasten. Im Gesetzentwurf wird sie jedoch einseitig reduziert auf Personalführung. Letztlich wird nur die Aufgabe der Dienstlichen Beurteilung auf mehr Schultern verteilt. Wie dadurch die Unterrichtsqualität sowie der Lern- und Bildungserfolg der Schüler gesteigert werden kann, ist nicht erkennbar. Führung wird aber in der gemeinsamen Arbeit an Aufgaben, im konkreten Handeln praktiziert – nicht durch Unterrichtsbesuche und Beurteilung.

  3. Der Ausschluss der Grund-, Mittel und Förderschulen vergrößert die bestehenden Ungerechtigkeiten zwischen den Schularten
    Bereits jetzt sind Grund-, Mittel und Förderschulen trotz erheblich gestiegener Anforderungen an die Schulleitungen deutlich schlechter mit Leitungszeit ausgestattet als die anderen Schularten. Diese Ungerechtigkeit wird durch die Regelungen des Gesetzentwurfs noch erheblich vergrößert, da diese Schularten von den zusätzlichen Stellen und Stellenhebungen für Schulleitungsaufgaben keinen Anteil erhalten. Gerade an den Grund-, Mittel und Förderschulen erfordern die gestiegenen Aufgaben jedoch einen deutlichen Ausbau der Leitungszeit.

 

 

Die BLLV-Petition wurde im Ausschuss für Bildung. Jugend und Sport des Bayerischen Landtags am 25.4.13 beraten. Die Mehrheit aus CSU und FDP beschloss, die Petition abzulehnen (§ 80, Nr. 4 GP). SPD, FW und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für die Petition ("Berücksichtigung").