Integration Politik

Lehrplan für die Berufsschulen, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen und Beruflichen Oberschulen

Lehrplan für die Berufsintegrations- und Sprachintensivklassen - Schreiben des Forum Bildungspolitik in Bayern an das Kultusministerium am 28.10.2016

Im Rahmen der Verbandsanhörung zu oben genanntem Thema äußert sich das Forum Bildungspolitik in Bayern e.V. wie folgt:

 

Vorbemerkung:

Situation der Berufsintegrationsklassen

Primäres Ziel der Berufsintegrationsklassen (BIK) ist der Erwerb des Mittelschulabschlusses und der Ausbildungsreife. Die Absolventen sollen befähigt werden, den Inhalten der Ausbildung in Betrieb und Berufsschule zu folgen.

Dieses Ziel erreichen die meisten Geflüchteten nicht auf dem Weg der Berufsintegrationsklassen (BIK). Wie die Kammern berichten, schließen nur 30 % der jungen Flüchtlinge, die eine Ausbildung beginnen, diese ab. Viele scheitern bereits an der Ausbildungsplatzsuche, so dass davon ausgegangen werden kann, dass höchstens jeder Fünfte oder Sechste das eigentliche Ziel der BIK schafft.

 

Lehrplan für die BIK

Die Inhalte des Lehrplans sind prinzipiell sinnvoll und zielführend. Allerdings befürchtet das Forum Bildungspolitik, dass die meisten Lernenden in den BIK den Mittelschulabschluss und die Ausbildungsreife nicht erreichen. Dies liegt nicht an den Inhalten des Lehrplans, sondern daran, dass die sprachlichen Voraussetzungen zur Aneignung der Inhalte bei den meisten nicht gegeben sind. Die Arbeit mit dem Lehrplan setzt Deutschkenntnisse in allen Fertigkeiten auf Niveau B1 voraus, z.T. sind Kenntnisse auf Niveau B2 erforderlich. Das Forum Bildungspolitik empfiehlt deshalb dringend, in den Lehrplan den Erwerb der Sprachkenntnisse bis Niveau B1 aufzunehmen, der den eigentlichen Lehrplaninhalten vorzuschalten ist.

 

Desiderate für die BIK

  • Sprachintensivklassen und Berufsintegrationsklassen müssen allen Geflüchteten, die den Mittelschulabschluss in den BIK absolvieren sollen, das Niveau B1 vermitteln.

Hierzu bedarf es bei lateinischer Alphabetisierung 900 Unterrichtseinheiten, bei Alphabetisierungsbedarf 1.600 Unterrichtseinheiten (UE) Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Bei 20 UE DaZ pro Woche muss also ein bis eineinhalb Schuljahre DaZ unterrichtet werden, bevor die inhaltliche Vorbereitung auf den Mittelschulabschluss erfolgen kann.

Der erhöhte Bedarf gegenüber normalen Integrationskursen geht auf die besondere Lernsituation junger Geflüchteter zurück. Circa die Hälfte der Zielgruppe ist traumatisiert; die allermeisten haben mit schwierigen Lebenssituationen und Lernbedingungen zu kämpfen.

De facto steht den Geflüchteten Lernzeit im erforderlichen Umfang nicht zur Verfügung: Nur ein kleiner Teil wird in Sprachintensivklassen unterrichtet. Die Teilungsstunden in den Vorklassen (BIKV) führen dazu, dass nur 10 UE pro Woche DaZ unterrichtet werden. In den 10 Teilungsstunden unterstützen die DaZ-Kräfte Berufsschullehrer/innen, die meist über keine DaZ-Ausbildung verfügen. Dies führt dazu, dass die DaZ-Lehrkräfte nicht in gewünschtem Umfang an einer sinnvollen Progression arbeiten können. Meist werden die DaZ-Lehrkräfte in diesen Stunden zu Übersetzer/innen in leichte Sprache – der Lernzuwachs in DaZ ist dabei gering.

  • Grundlage des DaZ-Unterrichts müssen die Inhalte des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) sowie das Rahmencurriculum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für Integrationskurse (RC) sein.

Nur so wird sichergestellt, dass alle Sprachhandlungen vermittelt werden, die für eine soziale, schulische und berufliche Integration unentbehrlich sind.

 

  • Weitere Fächer während des Spracherwerbs sollten Mathematik und Sport sein.

Ab Niveau A2 sollte EDV-Unterricht hinzukommen. Sozialkunde und demokratische Grundbildung sind Inhalte des DaZ-Unterrichts nach GER und RC, so dass sie während der Spracherwerbsphase nicht zusätzliche unterrichtet werden müssen.