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Grund-, Mittel- und Förderschule Dienstrecht

Mehr als 1.800 Beförderungen für Lehrkräfte

DIENSTRECHT – Eine erfolgreiche Beförderungsrunde 2018: Zum 1. November werden mehr als 1.800 Lehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen befördert.

Die Kriterien für die funktionslose Beförderungsrunde 2018 für Lehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen wurden nun festgelegt. Für mehr als 1.800 Kollegen und Kolleginnen gibt es zum 1. November 2018 eine Beförderung. Durch den Novembertermin ist sichergestellt, dass die frei gewordenen Stellen zum August 2018 nach der Beförderungswartezeit von drei Monaten nachbesetzt werden konnten. Die Beförderungen gehen auf das „Neue Dienstrecht in Bayern“ zurück, das der Bayerische Beamtenbund (BBB) unter enger Einbeziehung des BLLV entwickelt hat. Somit erfolgten seit 2009 im Bereich Grund-, Mittel- und Förderschulen mehr als 25.000 finanzielle Verbesserungen für Lehrkräfte.

Die Beförderungsrunden finden jährlich statt. Der BLLV hat zusammen mit dem BBB auch erreicht, dass im Art. 6i Haushaltsgesetz (HHG) jährlich weitere Verbesserungen hinzukommen. Die Basis sind jeweils die frei werdenden Stellen durch das Ausscheiden oder Beförderungen auf Funktionsstellen sowie Verbesserungen im Rahmen des Art. 6i HHG. Dort ist zudem ausdrücklich festgelegt, dass die Verbesserungen nicht mit einer Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes verbunden sein dürfen. juha