BLLV-Dachverband BBB reicht Klage ein Startseite Topmeldung

Ist die Besoldung verfassungsgemäß? BBB klagt nach zahlreichen Widerprüchen

UPDATE: BBB klagt vor Bayerischem Verfassungsgerichtshof | ORIGINALMELDUNG: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsgemäßheit der Beamtenbesoldung wirft Fragen auf. Wer Ansprüche sichern will, sollte bis 31.12. Widerspruch einlegen.

UPDATE 25.3.2026


Nachdem auch auf Empfehlung des BLLV über 63.000 Beamt:innen Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt hatten, reicht der Dachverband Bayerischer Beamtenbund (BBB) nur Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein, da die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.9.2025 auch im Freistaat umgesetzt werden muss.

BBB-Chef Rainer Nachtigall: “Wir brauchen Klarheit! Und wir brauchen Beschäftigte, die darauf vertrauen können, dass ihre Besoldung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht! 63.000 Widersprüche sind Zeichen eines erschreckenden Vertrauensverlustes der Beschäftigten in ihren Dienstherrn. Mit der zusätzlichen Popularklage wollen wir möglichst schnell für Klarheit sorgen und die Betroffenen bei ihren Klagen unterstützen.“

>> zur Mitteilung des BBB: “Popularklage: BBB lässt Bayerns Beamtenbesoldung überprüfen!”


>> zum Update vom 12. Februar 2026

Über die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur beamtenrechtlichen Alimentation hat der BLLV-Dachverband BBB (Bayerischer Beamtenbund) mit einem Infoblatt Auskunft gegeben: Das höchste Gericht hat nämlich neue Parameter aufgestellt, nach denen zu beurteilen ist, ob die Besoldung von Beamtinnen und Beamten verfassungsgemäß ist. Welche Konsequenzen das hat und welche Ansprüche sich dabei konkret für Betroffene ableiten, ist derzeit jedoch noch unklar.

Der BBB hat daraufhin versucht, mit dem Finanzministerium eine Lösung zu finden, um etwaige Ansprüche, die daraus für Betroffene entstehen können, unkompliziert abzusichern. Da sich die Rechtslage aber hochkomplex darstellt, ist der Ausgang hier weiter offen. Daher gilt:

Wer sicher gehen will, dass keine Ansprüche verloren gehen, muss tätig werden – und zwar bis 31.12.!

Das geht am einfachsten mit einem Widerspruch im Mitarbeiterportal.

Einen Mustertext dafür finden BLLV-Mitglieder >> HIER oder direkt beim BBB.

Zu beachten:

  • Frist ist der 31.12.2025.
  • Nach Einschätzung des BLLV betrifft dies potenziell alle Besoldungsgruppen, da der Mindestabstand zur Grundsicherung gewahrt bleiben muss und sich dieser Mindestabstand in die einzelnen Besoldungsgruppen fortsetzt, sodass sich etwaige Änderungen auf alle Gruppen auswirken würden.
  • Betroffen sind nur staatliche Beamt:innen, nicht städtische.
  • Würde der Widerspruch negativ verbeschieden werden, müsste auf eigene Kosten eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden, um die Ansprüche weiterzuverfolgen. Eine Rechtschutzgewährung durch das DBB-Dienstleistungszentrum erfolgt nicht.

Zusammenstellung: nach BBB Merkblatt, 1. Vizepräsident, Gerd Nitschke
 

UPDATE 11.2.2026: BBB fordert Lösungen statt Gerichtsverfahren

Der BBB stellt klar, dass Expertenanalysen darauf hindeuten, dass die Besoldung auch in Bayern zumindest teilweise verfassungswidrig ist. Dafür brauche es eine Lösung, damit Beamtinnen und Beamte ihr Recht nicht vor Gericht einklagen müssen. "Wir brauchen Lösungen, keine Gerichtsverfahren!“, fordert BBB-Chef Rainer Nachtigall.

Bisher haben 65.000 Kolleginnen und Kollegen entsprechend des Aufrufs auch durch den BLLV formal Widerspruch gegen ihre Besoldung für 2025 eingelegt, damit keine Ansprüche verfallen. „Das ist keine Grundlage für ein Beschäftigungsverhältnis, das Motivation und Erfolg verspricht“, kritisiert Nachtigall und kündigt an: „Wir suchen einen konstruktiven Dialog mit der Staatsregierung. Wir müssen Probleme identifizieren, Handlungsmöglichkeiten ausloten und praktikable Lösungen finden!“

Zur Pressemitteilung des BBB:
>> Beamtenbesoldung in Bayern verfassungsgemäß? “Wir brauchen Lösungen, keine Gerichtsverfahren!”
 

UPDATE 9.2.2026: BBB-Hauptvorstand prüft Folgen für Bayern

Am 11. Februar befasst sich der BBB-Hauptvorstand intensiv mit möglichen Folgen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung für Bayern. Experte Dr. Torsten Schwan, der bereits zahlreiche Veröffentlichungen zum Thema erstellt hat, legt die Details der Entscheidung und mögliche Schlussfolgerungen für Bayern dar. Aus dem Landtag sind die Fraktionssprecher für den öffentlichen Dienst geladen, damit sie sich frühzeitig einen Eindruck von der Sachlage machen können.

BBB-Vorsitzender Rainer Nachtigall betont: "Das müssen wir genauer ansehen!" Denn wie in der Zusammenstellung von Gerd Nitschke, 1. Vizepräsident des BLLV und stellvertretender BBB-Vorsitzender, angeraten, haben in Bayern über 65.000 Beamte Widerspruch gegen die Höhe ihrer Besoldung eingelegt. "Diese Zahl ist bezeichnend für den Verlust an Vertrauen gegenüber dem eigenen Dienstherrn unter den Beschäftigten“, mahnt Rainer Nachtigall.

Zur Pressemitteilung des BBB:
>> Beamtenbesoldung in Bayern verfassungsgemäß? BBB-Hauptvorstand befasst sich mit der Beamtenalimentation in Bayern



Die Fakten kurz erklärt