Für BLLV-Mitglieder: Vor dem 31.12.25 Widerspruch einlegen Startseite Topmeldung

Ist die Besoldung verfassungsgemäß? Jetzt mögliche Ansprüche mit Widerspruch absichern!

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsgemäßheit der Beamtenbesoldung wirft Fragen auf, die noch ungeklärt sind. Wer sicher gehen will, dass keine Ansprüche verloren gehen, sollte bis 31.12. Widerspruch einlegen. Dazu hier eine Mustervorlage.

Über die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur beamtenrechtlichen Alimentation hat der BLLV-Dachverband BBB (Bayerischer Beamtenbund) mit einem Infoblatt Auskunft gegeben: Das höchste Gericht hat nämlich neue Parameter aufgestellt, nach denen zu beurteilen ist, ob die Besoldung von Beamtinnen und Beamten verfassungsgemäß ist. Welche Konsequenzen das hat und welche Ansprüche sich dabei konkret für Betroffene ableiten, ist derzeit jedoch noch unklar.

Der BBB hat daraufhin versucht, mit dem Finanzministerium eine Lösung zu finden, um etwaige Ansprüche, die daraus für Betroffene entstehen können, unkompliziert abzusichern. Da sich die Rechtslage aber hochkomplex darstellt, ist der Ausgang hier weiter offen. Daher gilt:

Wer sicher gehen will, dass keine Ansprüche verloren gehen, muss tätig werden – und zwar bis 31.12.!

Das geht am einfachsten mit einem Widerspruch im Mitarbeiterportal.

Einen Mustertext dafür finden BLLV-Mitglieder >> HIER oder direkt beim BBB.

Zu beachten:

  • Frist ist der 31.12.2025.
  • Nach Einschätzung des BLLV betrifft dies potenziell alle Besoldungsgruppen, da der Mindestabstand zur Grundsicherung gewahrt bleiben muss und sich dieser Mindestabstand in die einzelnen Besoldungsgruppen fortsetzt, sodass sich etwaige Änderungen auf alle Gruppen auswirken würden.
  • Betroffen sind nur staatliche Beamt:innen, nicht städtische.
  • Würde der Widerspruch negativ verbeschieden werden, müsste auf eigene Kosten eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden, um die Ansprüche weiterzuverfolgen. Eine Rechtschutzgewährung durch das DBB-Dienstleistungszentrum erfolgt nicht.

Zusammenstellung: nach BBB Merkblatt, 1. Vizepräsident, Gerd Nitschke

 

Die Fakten kurz erklärt