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Lehrerendgeräte: Das kann nur ein Anfang sein!

"Jede Lehrerin und jeder Lehrer muss so ausgestattet werden, dass er seinen digitalen Unterricht mit passenden Geräten halten kann", betont Hans Rottbauer, Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung im BLLV.

Nachdem nun lange nach der Ankündigung endlich die überfällige Beschaffung von Lehrerendgeräten im Rahmen der Digitalisierung der Schulen in die Wege geleitet wurde, ist festzustellen, dass das Ziel, jede Lehrkraft mit einem Dienstgerät auszustatten, noch lange nicht erfüllt ist. Lediglich ca. zwei Drittel der staatlichen Lehrkräfte in Bayern können mit den nun angekündigten Mitteln mit einem Dienstlaptop oder -tablet ausgestattet werden. Das kann also nur der Anfang sein!

Wir fordern weiterhin, dass tatsächlich jede Lehrkraft an Bayerns Schulen ein Dienstgerät erhalten muss. Gerade in den Zeiten der Pandemie, in denen das digitale Lernen im Distanzunterricht von höchster Bedeutung ist, kann es nicht sein, dass die Lehrerinnen und Lehrer weiterhin für ihren Dienst auf die privat beschaffte digitale Ausstattung zurückgreifen müssen.

Passgenaue Geräte

Darüber hinaus muss es zusammen mit dem Sachaufwandsträger auch möglich sein, tatsächlich passgenaue Geräte für den Bedarf vor Ort zu beschaffen. Dies ist in Zeiten der Arbeit mit verschiedensten digitalen Werkzeugen nicht immer mit einer Höchstsumme von 750 Euro möglich. Jede Lehrerin und jeder Lehrer muss so ausgestattet werden, dass er seinen digitalen Unterricht mit passenden Geräten halten kann. Hier sind nun auch die Sachaufwandsträger gefordert, bei Bedarf über die vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellten 750 Euro hinauszugehen.

Ebenso ist sicherzustellen, dass die Administration der Geräte, die Ausstattung mit Software und die zusätzlich notwendige Ausstattung vorhanden ist. Auch hier stehen sowohl der Dienstherr, als auch die Sachaufwandsträger in der Pflicht. Wir brauchen keine möglichst günstigen Standardlösungen, sondern ein auf die Bedürfnisse abgestimmtes Paket.

Schnell und langfristig

Vor allem muss die Beschaffung nun schnell über die Bühne gehen. Die Lehrerinnen und Lehrer brauchen diese Ausstattung jetzt und nicht erst nach langen Monaten des Verhandelns und Diskutierens.

Zuletzt ist es auch jetzt schon notwendig längerfristig zu planen. In der schnelllebigen digitalen Zeit kann die Beschaffung von dienstlichen Endgeräten kein einmaliges Ereignis sein. Vielmehr muss jetzt schon über die Folgebeschaffungen in wenigen Jahren gesprochen werden, um weiterhin eine hochwertige digitale Ausstattung für einen hochwertigen digitalen Unterricht bereitstellen zu können.

Und wenn man noch weiter denken möchte, müsste auch der Arbeitsplatz im Homeoffice der Lehrkräfte so ausgestattet sein, dass mit Hilfe einer Docking-Station das Lehrerdienstgerät einfach in die Struktur des Heimarbeitsplatzes integriert und dort gearbeitet werden. // Hans Rottbauer, Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung im BLLV



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