Entscheidungsspielraeume_169.jpg
Auf Drängen des BLLV Startseite
Eigenverantwortung Arbeitsbedingungen

Neue Regeln des Kultusministeriums bringen Erleichterungen und Entscheidungsspielräume

Beständig hat der BLLV Eigenverantwortlichkeit für Schulen eingefordert und die Inanspruchnahme von Lehrkräften für die Notbetreuung kritisiert. Im neuen kultusministeriellen Schreiben zum Schulbetrieb wurde darauf reagiert.

Am Mittwoch, den 10. Juni, hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in einem Schreiben neue Regelungen für die „Sukzessive Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab 15. Juni“ bekannt gegeben. Was diese in den Themenbereichen Hygienekonzept, Schulveranstaltungen, Krankheitssymptome bei Schülerinnen und Schülern, Notbetreuung, Ganztagsangebote, Vorrücken und Wiederholen bedeuten, hat die Abteilung Dienstrecht und Besoldung im BLLV in einem Informationsblatt exklusiv für BLLV-Mitglieder zusammengestellt.

Abteilungsleiter Hans Rottbauer zieht ein positives Fazit mit Blick auf die Forderungen des BLLV, der unablässig Eigenverantwortlichkeit für Schulen einfordert und die Inanspruchnahme von Lehrkräften für die Notbetreuung kritisiert: „Insgesamt bieten die Regelungen nach dem 15. Juni einige Erleichterungen und vor allem Spielräume für Entscheidungen der Schulleitungen vor Ort“ , resümiert Rottbauer und empfiehlt: „Diese müssen sinnvoll, mit gesundem Menschenverstand und vor allem mit Rücksichtnahme auf die schon über das normale Maß hinaus belasteten Kolleginnen und Kollegen genutzt werden!“

» Infos für Lehrkräfte zu Corona-Maßnahmen
<- Neu darin: ADB-Info „Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab 15. Juni 2020“
(zum Kultusministeriellen Schreiben „Sukzessive Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab 15. Juni 2020)
 



Mehr zum Thema