Infos zum Dienstrecht

Dienstrecht und Besoldung umfasst viele Einzelaspekte, die zum Teil für alle Beamte und / oder Arbeitnehmer gelten, zu einem Teil aber auch nur für Lehrerinnen und Lehrer. Es handelt sich unter anderem um Themen wie Arbeitszeit, Besoldung, Beförderung, Beihilfe, Reisekosten, Erziehungsgeld und Elternzeit, Versorgung, Teilzeit, Beförderung. Unsere Experten informieren und beraten unsere Mitglieder zu allen Fragen des Dienstrechts.

News zum Dienstrecht

Dienstrad

JobBike Bayern gestartet, ab November auch für Angestellte

Der BLLV hat mit seinen Dachverbänden dbb und BBB erreicht, dass auch Beamtinnen und Beamte ein Dienstrad nutzen können. UPDATE 15.9.23: Durch die gemeinsamen Anstrengungen können bald auch angestellte Kolleginnen und Kollegen das "JobBike Bayern" nutzen.
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Regionalkonferenz zum Auftakt

Einkommensrunde der Länder: Zusammenstehen, um Personal zu gewinnen und zu halten!

Der Abschluss in den Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) betrifft Verwaltungsangestellte, angestellte Lehrkräfte, zusätzliche angestelltes Personal – und bei erfolgreicher Übertragung die Beamten des Freistaats Bayern.
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Großer Erfolg für alle Schulen

400 neue Stellen für Verwaltungsangestellte entlasten Schule und Schulleitung

Die Leiterin der Landesfachgruppe Verwaltungsangestellte im BLLV Monika Engelhardt freut sich sehr über die neuen Zuteilungsrichtlinien, von denen diesmal ALLE Kolleginnen und Kollegen profitieren.
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Medienbericht

"Lehrer verdienen gut – aber längst nicht alle"

T-Online analysiert die Bezahlungsunterschiede nach Schularten und Bundesländern. Die generelle Differenz der Entlohnung zwischen Gymnasien und anderen Schularten in einigen Bundsländern nennt das Portal "umstritten".
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Einordnung

Sondermaßnahme – Qualitativ hochwertiger Quereinstieg

Positives Signal: Zahl der Interessenten für den Quereinstieg an Mittelschulen steigt. Aus Sicht des BLLV müssen aber auch wieder mehr grundständig ausgebildete Lehrkräfte gewonnen werden. Quereinstieg versus Entfristungsmaßnahme sind differenziert zu bewerten
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Rund ums Dienstrecht