Bild: Birgit Dittmer-Glaubig (Leiterin Abteilung Berufswissenschaften)
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Datenschutz votiert gegen Microsoft

Ohne Rechtssicherheit kann Unterricht im digitalen Setting nicht gelingen. Schade wäre es aber allemal, wenn Lehrkräfte, die sich mit Microsoft auf den Weg gemacht haben, hier nicht weitergehen könnten, meint Birgit Dittmer-Glaubig.

Nun ist es klar: Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat sich einstimmig dafür entschieden, dass die Nutzung von Microsoft 365 an Schulen nicht datenschutzkonform ist. Gut daran ist, dass nun Unsicherheit durch Klarheit ersetzt wurde und den Schulen Beratung angeboten wird. Denn es dürfen nicht in Vergessenheit geraten, dass in den zurückliegenden Jahren der Pandemie mit einem über Nacht aus der Taufe gehobenen Homeschooling die Schulen hat in der Nutzung von digitalen Plattformen kreativ werden lassen. Sie haben nicht zuletzt durch die Anwendung von Microsoft Teams eine schnelle, passgenaue und eigenverantwortliche Lösung vor Ort gefunden – so wie es im Thesenpapier des BLLV zur Schule im Zeitalter der Digitalität auch gefordert wird.

Wenn es Microsoft nicht gelingt, offen zu legen, welche Daten es wie verwendet, wird es schwierig werden, hier einen gangbaren Weg zu beschreiten

Natürlich ist es wichtig, dass die Datenschutzbeauftragten hier jetzt genau hinschauen und Microsoft die notwendigen Sicherheiten darlegen muss. Wenn es Microsoft nicht gelingt, offen zu legen, welche Daten es wie verwendet, wird es schwierig werden, hier einen gangbaren Weg zu beschreiten. Denn eine der Hauptpunkte der BLLV Positionierung zur Digitalisierung: Digitalität braucht Klarheit und Sicherheit.

Grauzonen führen zum Erliegen der zukunftsorientierten digitalen Arbeitsweise der Lehrerinnen und Lehrer

Hier weisen wir eindeutig darauf hin, dass Grauzonen ein hohes Maß an Unsicherheit mit sich bringen, was immer wieder zum Erliegen der zukunftsorientierten digitalen Arbeitsweise der Lehrerinnen und Lehrer führt. Ohne Rechtssicherheit kann Unterricht im digitalen Setting nicht gelingen. Schade wäre es aber allemal, wenn die Kolleginnen und Kollegen, die sich mit Microsoft auf den Weg gemacht haben, hier nicht weitergehen könnten. Bleibt also zu hoffen, dass die von der DSK eingesetzte Arbeitsgruppe namens "Microsoft Onlinedienste" weiterhin am Ball bleibt, Microsoft einlenkt und den Nachweis der Datenschutzrechtskonformität bald möglichst doch noch erbringt.