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A13 Schulleitung

Schulaufsicht wird an A13 angepasst

Laut neuem Haushaltsentwurf sollen Schulrätinnen und Schulräte mit Besoldung A15 beginnen. Dienstrechts-Experte und 1. BLLV-Vizepräsident Gerd Nitschke betont: „Wir gehen weiter alle Schritte, die aus der Einführung von A13 folgen müssen.“

„Ein weiterer Schritt der Konsequenzen aus dem Eingangsamt A13 für alle Grund- und Mittelschullehrkräfte und ein weiterer großer Erfolg des BLLV!“, kommentiert Gerd Nitschke, 1. Vizepräsident des BLLV, den Haushaltsentwurf der Bayerischen Staatsregierung. „Die vollständige Umsetzung mit allen Konsequenzen muss am 01.01.2027 abgeschlossen sein!“

Der Entwurf des Doppelhaushalts 2024/2025 des Freistaates Bayern sieht für die Regierungsschulrätinnen und Regierungsschulräte an den Regierungen und die Schulrätinnen und Schulräte an den Staatlichen Schulämtern vor, das Eingangsamt schrittweise nach A15 anzuheben. Ab dem Haushaltsjahr 2025 werden somit diese Personengruppen gleich mit A15 ins neue Amt einsteigen.

Hebungen auch für Schulleitungen und Schulaufsichtsbeamte!

Für den BLLV war dies schon immer eine logische Konsequenz! Schulleitungen bis A14+AZ und damit die Schulaufsicht ab A15. Und sobald die Schulleitungen im Zuge der Einführung des Eingangsamtes A13 ab 2027 nach A15 gehoben werden sollen – siehe Gesetzeslage (BayBesG Art. 108) und Koalitionsvertrag (Seite 13) – dann muss die nächste Konsequenz folgen und alle Schulaufsichtsbeamte bei A15+AZ beginnen.

„Es bleibt noch viel zu tun, bis das Thema A13 abgearbeitet ist. Schritt für Schritt bleibt der BLLV dran“, resümiert Gerd Nitschke.

» Zum Koalitionsvertrag 2023 - 2028
» Zum Bayerischen Besoldungsgesetz
 



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Schlagwörter: #A13 #Schulleitung
Themen:
A13 für alle