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Arbeitszeitkonto Arbeitsbelastung Personalrat

Teilzeitregelung für Schulleitungen der Grundschule

Ein Erfolg in unseren Bemühungen rund um die Arbeitsbelastung für Schulleitungen: Schulleiter an Grundschulen, die vom Arbeitszeitkonto betroffen sind, können im Falle einer Teilzeitbeschäftigung ihr Stundenmaß um eine weitere Stunde reduzieren.

Auch wenn das Ziel natürlich weiterhin die Ausweitung der Schulleitungsanrechnungsstunden sein muss, da nur so der Arbeitsbelastung auch ohne finanzielle Verluste begegnet werden kann, zeigt dieses KMS, dass dem Dienstherrn die enorme Arbeitsbelastung der Schulleiterinnen und Schulleiter offensichtlich bewusst ist.

// Hans Rottbauer, Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung im BLLV

 



Sie können die PDF-Datei "Arbeitszeitkonto an Grundschulen; Teilzeitbeschäftigung von Schulleitungen" am Ende dieses Artikels im Abschnitt "Downloads" als angemeldetes BLLV-Mitglied herunterladen.



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Bei beamtenrechtlichen oder sozialen Schwierigkeiten können sich Betroffene vertrauensvoll an den zuständigen Personalrat wenden. Es gibt kaum eine für die Beschäftigten wichtige Maßnahme oder Entscheidung, an der er nicht beteiligt wird.

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